Erkrath Erkrath plant Kataster für unbebaute Grundstücken

Erkrath · Die Stadt Erkrath beabsichtigt jetzt die Veröffentlichung eines Baulandkatasters gemäß Paragraph 200 Absatz 3 BauGB. Die Veröffentlichung des Baulandkatasters ist für Mai dieses Jahres vorgesehen.

In dem geplanten Baulandkataster werden bisher unbebaute oder mindergenutzte Grundstücke für Wohnzwecke erfasst, die nach aktuellem Baurecht sofort bebaubar sind und deren Eigentümer der Eintragung in das Baulandkataster zustimmen.

Für die Veröffentlichung sind lediglich Angaben zur Lage (hier: Stadtteil und Straße) der potenziellen Bauflächen, zu Gemarkung, Flur und Flurstück sowie zur Grundstücksgröße in einer Liste vorgesehen. Ergänzend dazu wird ein Übersichtsplan mit der Darstellung der ungefähren Lage des Grundstücks veröffentlicht.

Alle betroffenen Eigentümer haben jetzt noch die Möglichkeit, innerhalb eines Monats ab dem Tag nach der Bekanntmachung am 2. März im Amtsblatt der Stadt Erkrath einer Veröffentlichung zu widersprechen.

Genauere Informationen hierzu ergeben sich aus dem Amtsblatt Nr. 4/2016 oder können erfragt werden beim Fachbereich Stadtplanung-Umwelt-Vermessung unter Telefon 0211-2407-6108.

(RP)
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