Geflüchtete in Erkrath Kind schwer erkrankt – Geflüchtete soll Verdienst des Mannes angeben

Erkrath · Die aus der Ukraine geflüchtete Mutter bringt ihr krankes Kind zu einer Ärztin in Erkrath. Die Diagnostik läuft bereits, als die Frage nach der Bezahlung aufkommt. Dann folgt eine Frage, die die ehrenamtliche Betreuerin sehr empört.

Symbolfoto: Wer zahlt die Behandlung geflüchteter Kinder? 

Symbolfoto: Wer zahlt die Behandlung geflüchteter Kinder? 

Foto: dpa/Friso Gentsch

Das Kind war ernsthaft erkrankt. Es ging ihm von Tag zu Tag schlechter. Deswegen brachte es seine vor dem Krieg aus der Ukraine nach Erkrath geflüchtete Mutter zu einer ihr bereits bekannten Ärztin in Erkrath. Mit einem Urintest war eine erste Diagnostik bereits gemacht, als sich plötzlich die Frage stellte: Wer zahlt denn eigentlich für die Behandlung und die verordneten Medikamente? Das Kind hatte keine eigene Kassenkarte. Die Situation gipfelte für Mutter und Kind darin, dass sie nach einem Verdienstnachweis des Vaters gefragt wurden. Der kämpft zurzeit als Soldat gegen Russland. Ein Verdienstnachweis für deutsche Krankenkassen kann er nicht beibringen. „Letztlich haben wir Ehrenamtler die Kosten übernommen, auch für das notwendige Antibiotikum“, ist eine ehrenamtliche Betreuerin immer noch empört.

Wer hat hier einen Fehler gemacht? Das Job-Center MEactiv hat die Geflüchteten aus der Ukraine zum 1. Juni 2022 übernommen. Die Geflüchteten haben von hier aus die Chance, in den deutschen Arbeitsmarkt vermittelt zu werden. Zugleich bekommen sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende, „Hartz IV“) oder dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe). Dazu gehört eine Krankenversicherung für die Mutter, die in diesem Fall die Techniker Krankenkasse (TK) wählte.

„Wir als Gesetzliche Krankenkasse müssen dann den Versicherungsstatus des Kindes klären“, sagt eine Pressesprecherin der TK. Dabei sei es offenbar zu einem Missverständnis oder einer falschen Kommunikation gekommen. Da nicht alle Männer in der Ukraine als Soldaten kämpfen, sondern manche weiterhin ihrem Verdienst nachgehen, sei die Frage nach einem Verdienstnachweis jeweils zu stellen. Das klinge für die Gefragten merkwürdig. „Es reicht uns aber der Satz, eine solche Verdienstbescheinigung können wir – kriegsbedingt – nicht beibringen“, versichert die Pressesprecherin. Mehr sei nicht nötig. Es werde auch nicht nachgeforscht. Sondern ab diesem Zeitpunkt sei das Kind als Familienmitglied bei der Mutter mitversichert.

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