Dauerprozess um Erkrather 26-Jähriger wegen Vergewaltigung an Ehefrau angeklagt

Erkrath · Als Marathon-Prozess entwickelt sich das Gerichtsverfahren gegen einen 26-Jährigen. Ihm wird vorgeworfen, seine inzwischen Ex-Ehefrau mehrfach missbraucht zu haben.

Erkrath: 26-Jähriger wegen Vergewaltigung an Ehefrau angeklagt
Foto: dpa/Volker Hartmann

Aus fünf angesetzten Verhandlungstagen wurden erst zehn, nun wurden bis hin zum 25. Prozesstag weitere Termine anberaumt. Sich angemessen zu verteidigen, davon machen die Verteidiger des 26-jährigen Tunesiers, der seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Erkrath mehrfach und auch im Beisein des gemeinsamen Kindes vergewaltigt haben soll, vollumfänglich Gebrauch.

Aus Sicht des Angeklagten ist das Bemühen um Beweise seiner Unschuld nachvollziehbar – sollte die Kammer ihn schuldig sprechen, dürfte ihn eine längere Haftstrafe erwarten. Ungewöhnlich an diesem Prozedere ist allenfalls, dass neue Verteidiger-Anträge immer dann gestellt werden, wenn die Ziellinie bereits in Sichtweite zu sein scheint. Einmal waren sogar die Plädoyers terminiert, das Urteil schien in greifbare Nähe zu rücken. Dann erreichte den Vorsitzenden Richter eine E-Mail, geschrieben von einem der Verteidiger des Angeklagten aus dessen Urlaub: Man wolle weitere Anträge stellen und zusätzliche Entlastungszeugen laden. Sie haben inzwischen ausgesagt, die Staatsanwaltschaft bekundete dennoch Zweifel an deren Glaubwürdigkeit.

Die Vorwürfe gegen den 26-Jährigen wiegen schwer: Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass er seine Frau in sieben Fällen entweder zu sexuellen Handlungen genötigt, oder sie gar vergewaltigt haben soll. Erstmals soll er das getan haben, als das Opfer mit dem gemeinsamen Kind im siebten Monat schwanger war. Die Versuche der Frau, sich gegen den sexuellen Übergriff zu wehren, habe er ignoriert und sie derweilen mit dem Bauch gegen die Kommode gedrückt. Immer wieder sei sie dort aufgeprallt und sie habe nicht nur geschrien, sondern auch um das Wohl des ungeborenen Kindes gefürchtet. Ein weiterer Vergewaltigungsversuch sei ihm erst nicht gelungen, deshalb soll er die Frau zum Oralsex gezwungen haben. Als sie kurz darauf ihren Sohn gewickelt habe, soll er sie ein zweites Mal zum Vollzug des Geschlechtsverkehrs gezwungen und sie in den Hals gebissen haben.

Monate später und schon von seiner Frau getrennt lebend, soll der Angeklagte die 43-Jährige ein weiteres Mal zum Sex genötigt und sie ins Gesicht geschlagen haben. Dabei soll er sein Opfer auf den Boden gezwungen haben, wo der gemeinsame Sohn herumkrabbelte. Der Junge soll auch dabei gewesen sein, als der Angeklagte schließlich im Badezimmer damit begonnen habe, zu masturbieren.

Der inzwischen Ex-Frau des Angeklagten wird derweil von dessen Verteidigern vorgeworfen, die vermeintlichen Übergriffe im Sorgerechtsstreit um den gemeinsamen Sohn nutzen zu wollen. In nachträglich abgefassten Tagebuchaufzeichnungen des Opfers soll es Ungereimtheiten geben. Diversen Anträgen auf Haftaussetzung hatte das Gericht nicht stattgegeben. Nun sollen zusätzliche Zeugen gehört werden. Neue Termine bis zum 18. Dezember wurden terminiert.

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