Entscheidung am Mettmanner Amtsgericht Dreieinhalb Jahre Jugendstrafe für Erkrather Brandstifter

Der mittlerweile 18-Jährige ist mitverantwortlich für die Großbände an zwei Erkrather Schulen und an der Kita Lummerland. Er ist voll schuldfähig. Seine Strafe muss er in einer Jugendstrafanstalt absitzen.

 Auch für die beiden Verteidiger des mittlerweile 18-jährigen Angeklagten galt Maskenpflicht. Zwischen den Prozessbeteiligten wurden Trennwände aufgestellt.

Auch für die beiden Verteidiger des mittlerweile 18-jährigen Angeklagten galt Maskenpflicht. Zwischen den Prozessbeteiligten wurden Trennwände aufgestellt.

Foto: Sabine Maguire/Sabine maguire

Erst zündeten sie mehrere Autos in Hochdahl und Hilden an. Dann warfen sie mit Steinen auf Busse der Rheinbahn. Meist blieb es bei Sachbeschädigungen, bei einem der Steinwürfe auf einen Bus der Linie 741 soll ein Fahrgast verletzt worden sein. Schließlich brannten 2019 in Erkrath zwei Schulen und eine Kita – die Stadt beklagt einen Millionenschaden.

Nun wurde einer der beiden Brandstifter wegen der Brandstiftungen und Sachbeschädigungen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der mittlerweile 18-jährige Erkrather gilt als voll schuldfähig, seine Strafe muss er in einer Jugendstrafanstalt absitzen. Bei guter Führung kann nach Ablauf der Zwei-Drittel-Strafe eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung geprüft werden. Gegen den Mittäter war bereits im Januar vor dem Jugendschöffengericht verhandelt worden.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem 17-Jährigen zuvor verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Die gegen ihn verhängte Strafe von drei Jahren wird er zumindest teilweise in der Psychiatrie absitzen. Die Prozesse fanden wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zum Tatgeschehen lässt sich daher nur soviel sagen: Sowohl bei den Brandstiftungen an den Autos, als auch bei den verheerenden Bränden in den Schulen und der Kita „Lummerland“ soll es um den Diebstahl von Wertsachen gegangen sein.

In der Grundschule Sandheide sollen die beiden damals 17-Jährigen ein Fenster mit Steinen eingeschlagen haben, um in das Gebäude eindringen zu können. Sowohl die Autos als auch die Schulen und die Kitas sollen die beiden angezündet haben, um Spuren zu verwischen. Angeblich seien sie davon ausgegangen, dass man ihnen durch den Brand und die Löscharbeiten der Feuerwehr nicht „auf die Schliche“ kommen könne.

Auf die beiden Angeklagten dürften nun zivilrechtliche Forderungen in Millionenhöhe zukommen. „Sie werden den Schaden wohl nicht ersetzen können“, war dazu vom Sprecher des Mettmanner Amtsgerichts, Richter Markus Zweigle, zu hören.Ins Visier der Ermittler waren die beiden Jugendlichen geraten, nachdem sie von Beamten in der Nähe eines brennenden Autos angetroffen worden waren. Nur wenige Wochen später wurden sie nach einem weiteren Autobrand in der Gruitener Straße erneut von einer Streifenwagenbesatzung in Tatortnähe aufgegriffen, so dass sich damals in der Serie der KFZ-Brände der Verdacht gegen sie erhärtete.

Kurz darauf waren die beiden Tatverdächtigen an ihrer Wohnanschrift festgenommen und von den Ermittlungsbeamten vernommen worden. Unter dem Eindruck der polizeilichen Beweislage hatten sie die Taten zugegeben und angegeben, „aus Langeweile“ gehandelt zu haben. Am Folgetag wurden umgehend Haftbefehle gegen die Tatverdächtige erlassen, die jedoch auf Beschluss des Wuppertaler Amtsgerichts und gegen Auflagen noch am gleichen Tag außer Vollzug gesetzt worden waren.

Den Jugendlichen war damals in Erwartung eines Strafverfahrens und im Hinblick auf das Jugendstrafrecht Haftverschonung zugebilligt worden Vom Amtsgericht Mettmann ist zum allgemeinen Prozedere in derartigen Fällen zu hören, dass die Staatsanwaltschaft einen Ermittlungsrichter beauftrage und der wiederum über einen eventuelle Untersuchungshaft zu entscheiden habe. Dabei müsse geprüft werden, ob Haftgründe bestünden, die einer Haftverschonung entgegenstehen würden.

Dazu gehöre unter anderem eine erhöhte Fluchtgefahr, von der jedoch bei im Elternhaus lebenden Jugendlichen ohne eigenes Einkommen nicht auszugehen sei. Auch ein regelmäßiger Schulbesuch soll den Jugendlichen zur Auflage gemacht worden sein. Außerdem soll ihnen verboten worden sein, Kontakt miteinander aufzunehmen. Wegen des Verstoßes gegen die Auflagen wurde der Haftbefehl wieder in Kraft gesetzt – da hatte es in den Schulen und in der Kita allerdings schon gebrannt.

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