22-Jährige aus Erkrath getötet Eltern gehen gegen Urteil im Stuttgarter Raser-Prozess vor

Stuttgart/Erkrath · Nach dem Raser-Urteil von Stuttgart haben die Eltern der getöteten 22-Jährigen aus Erkrath Revision eingelegt. Damit wird der Tod ihrer Tochter voraussichtlich zum Fall für den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

 Der Angeklagte verbirgt vor Gericht in Stuttgart sein sein Gesicht vor den Kameras (Archivbild).

Der Angeklagte verbirgt vor Gericht in Stuttgart sein sein Gesicht vor den Kameras (Archivbild).

Foto: dpa/Marijan Murat

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und weitere Nebenkläger prüfen ebenfalls eine Revision. Die Entscheidung der Anklagebehörde soll bis Freitag fallen, wie ein Sprecher sagte. Zuerst hatte der SWR berichtet.

Das Stuttgarter Landgericht hatte den 21 Jahre alten Angeklagten am vergangenen Freitag zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. Zudem soll ihm sein Führerschein für vier Jahre abgenommen werden. Die Richter sprachen den jungen Mann wegen verbotenen Autorennens mit Todesfolge schuldig. Angeklagt war er ursprünglich wegen Mordes.

Der 21-jährige Deutsche hatte im März bei hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren. Das Fahrzeug war gegen einen stehenden Kleinwagen geprallt, in dessen Trümmern eine 22 Jahre alte Frau aus Erkrath und ihr 25-jähriger Freund aus Kaarst ums Leben kamen. Vor dem Zusammenstoß hatte der PS-starke Wagen des jungen Mannes den Angaben eines Gutachters zufolge bis zu 165 Stundenkilometer auf dem Tacho.

Das Urteil sei sowohl rechtlich als auch moralisch falsch, sagte Nebenklage-Vertreter Christoph Arnold. Der Angeklagte habe den Tod des Paares billigend in Kauf genommen. Deshalb hätte er mindestens wegen Totschlags verurteilt werden müssen.

(jco/dpa)
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