Erkrath Bebauungsplanentwurf "Klein Thekhaus" liegt aus

Erkrath · Aktuell wird der Bebauungsplan Nr. H 49 - Klein Thekhaus - aufgestellt. Der liegt nun mit der Begründung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuell gültigen Fassung ab heute bis einschließlich 9. November beim Fachbereich Stadtplanung, Umwelt und Vermessung, Schimmelbuschstraße 11-13, 2. Etage, Zimmer 300 während der Dienststunden - Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr sowie Freitag von 9 bis 12 Uhr - zur öffentlichen Einsicht aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem oben angegebenen Bebauungsplan abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Weitere Information im Amtsblatt der Stadt Erkrath Nr. 18 vom 30. September oder kann unter Telefon 0211 2407-6101 oder - 6103 beim Fachbereich Stadtplanung, Umwelt und Vermessung abgefragt werden.

(RP)
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