Stadt Erkrath erlaubt weiterhin Schotter im Vorgarten Ausschuss ringt um Verbot von Steingärten – vergebens

Erkrath · In einer hitzig geführten Diskussion lehnte der Erkrather Rat es letztlich mit Mehrheit ab, Investor und Immobilienkäufern Vorschriften aufzuerlegen.

 Mit Steinen gestaltete Vorgärten wie hier in Mettmann sind zwar pflegeleicht, bieten aber Insekten kein Refugium.

Mit Steinen gestaltete Vorgärten wie hier in Mettmann sind zwar pflegeleicht, bieten aber Insekten kein Refugium.

Foto: Alexandra Rüttgen

Sogenannte „Steingärten“ bleiben im gerade im Bau befindlichen Wohngebiet „Neue Mitte Erkrath“ (ehemals Pose Marré) erlaubt. Ein Antrag im Planungsausschuss vom Juni, ein Verbot von Steingärten in die Änderung des Bebauungsplanentwurfs aufzunehmen, wurde nun in letzter Instanz vom Stadtrat abgelehnt. Zuvor war es in der Ratssitzung zu einer langen Diskussion gekommen, bei der auch vor persönlichen Vorwürfen nicht Halt gemacht wurde.

In der zweiten Änderung des Bebauungsplans „Pose Marré“ ging es eigentlich darum, den Stellplatzschlüssel für das Verhältnis zwischen Wohnraum und Parkplätzen neu festzusetzen. Dabei orientierte man sich an der üblichen Praxis, pro 100 Quadratmeter Bruttogeschossfläche je einen Stellplatz vorzusehen. Schon in dieser Frage hatte es Auseinandersetzungen zwischen Befürwortern und Gegnern des motorisierten Individualverkehrs gegeben. Nach der Diskussion und kurz vor der Abstimmung im Planungsausschuss hatten die Grünen den besagten Antrag auf Verbot von Steingärten in den Raum geworfen. Mit der Überzeugung, so eine gefährliche Flächenversiegelung zu verhindern und einen Beitrag zum Insektenschutz zu leisten, hatte der Ausschuss den Antrag damals noch mehrheitlich beschlossen.

Zwei Tage später hatte Bürgermeister Christoph Schultz gegen den Beschluss schriftlich Einspruch nach Paragraf 30 der Geschäftsordnung eingelegt. Schultz sah einen Widerspruch zwischen dem Antrag der Grünen und der ebenfalls beschlossenen Bebauungsplanänderung, in der das Steingarten-Verbot nicht enthalten war. Vor allem aber lasse sich das Verbot nicht rechtlich umsetzen, da eine Definition, was genau ein „Steingarten“ ist, nicht existiert und außerdem die Interessen des Investors geschädigt würden, der für seine bereits (legal) fertiggestellten Wohneinheiten Rechtssicherheit brauche. „Es geht mir nicht darum, ob blühende Beete schöner und umweltfreundlicher sind als Steingärten“, betonte der Bürgermeister; „ich werde mich auch weiterhin für den Insektenschutz einsetzen“.

„Hätte die Verwaltung nicht nur ‚Steingärten‘ sondern auch ‚Verbot von Steingärten‘ gegoogelt, hätte sie gesehen, dass Xanten und 20 andere Städte in NRW das schon umgesetzt haben“, argumentierte Peter Knitsch (Grüne). „Die Regelung sollte in den Bebauungs-Plan. Wenn immer mehr Vorgärten versiegelt werden, können wir uns die Anstrengungen für städtische Blühwiesen sparen“, sagte Knitsch weiter.

Auch andere zeigten sich offen für ein Verbot: „Wenn wir schon den B-Plan ändern, dann sollten wir auch eigene Ideen einbringen können“, fand Thomas Spiritus (BmU). „Rat und Verwaltung erscheinen mir wie eine brave Herde, die hinter dem Investor her trabt.“ Die Bedeutung von Umwelt- und Insektenschutz sahen alle ein, jedoch: „Wir sind alle gehalten, das Projekt endlich zum Ende zu bringen“ (Wilfried Schmidt, CDU), und „Wir wollen das Verfahren nicht behindern“ (Detlef Ehlert, SPD). Die B-Plan-Änderung und dessen Offenlegung wurden ohne Steingarten-Verbot mehrheitlich beschlossen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort