Amoklauf in Düsseldorf und Erkrath Täter steht wegen Mordversuchs im Gefängnis erneut vor Gericht

Bielefeld · Im Jahr 2014 hielt er das Rheinland in Atem: Ein heute 53-Jähriger hatte damals bei Amokläufen in Anwaltskanzleien in Düsseldorf und Erkrath drei Menschen getötet. Nun muss er sich wegen einer Tat im Gefängnis wieder vor Gericht verantworten.

Das Protokoll des dreistündigen Rachefeldzugs
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Foto: dpa, jps fdt

Knapp viereinhalb Jahre nach einem Amoklauf in Anwaltskanzleien in Düsseldorf und Erkrath steht der zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte Täter erneut vor Gericht. Der Chinese soll im Februar 2017 versucht haben, einen Mithäftling im Knast zu töten. Er griff den Mann mit dem abgebrochenen scharfkantigen Griff einer Keramikkanne an. Justizbeamte griffen ein und verhinderten Schlimmeres. Mit Stichen in Richtung des Halses verletzte der 53-Jährige das Opfer nur leicht.

Wegen dieser Tat steht der Mann wegen versuchten Mordes vor Gericht. Der Prozess beginnt am Dienstag vor dem Landgericht Bielefeld. Die Anklage vermutet hinter dem Angriff einen Racheakt. Der Angeklagte saß Jahre zuvor gemeinsam mit dem Opfer im Gefängnis in Düsseldorf. Dort hatte das spätere Opfer den Chinesen verpfiffen und angebliche Tötungsabsichten des Angeklagten an die JVA-Leitung gemeldet.

Der mutmaßliche Täter kam daraufhin zum Schutz von Wärtern und anderen Gefangenen in Einzelhaft. Dass beide trotz dieser Vorgeschichte später in Bielefeld in die gleiche JVA kamen, sorgte für Untersuchungen in der NRW-Gefängnisverwaltung.

Der heute 53-Jährige hatte vor dem Amoklauf 2014 einen Rechtsstreit verloren, war finanziell ruiniert und hatte eine zerrüttete Ehe. Von den Anwälten fühlte er sich schlecht vertreten und wollte sich dem damaligen Urteil zufolge rächen. Er erstach zwei Rechtsanwälte, erschoss eine Anwaltsgehilfin und schoss einem im Rollstuhl sitzenden Anwalt in den Bauch. In brennenden Büros lagen grausam entstellte Leichen, Hubschrauber kreisten über den Tatorten, Scharfschützen lauerten auf Dächern, Spezialeinheiten durchkämmten Gebäudeblöcke.

Das Düsseldorfer Landgericht verurteilte ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe und stellt zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Das Landgericht Bielefeld hat für den neuen Prozess bis Mitte Dezember vier Verhandlungstermine angesetzt.

(mba/dpa)
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