Zensus im Erkelenzer Land Haushalte werden erneut um Auskunft gebeten

Erkelenzer Land · Ab heute werden in Nordrhein-Westfalen rund 58.000 Personen im Rahmen der Wiederholungsbefragung zum Zensus 2022 erneut kontaktiert. Erhebungsbeauftragte kündigen sich schriftlich an.

 Die Wiederholungsbefragung im Rahmen des Zensus 2022 betrifft etwa vier Prozent der bereits befragten Menschen.

Die Wiederholungsbefragung im Rahmen des Zensus 2022 betrifft etwa vier Prozent der bereits befragten Menschen.

Foto: dpa/Arno Burgi

(RP) Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Statistisches Landesamt mitteilt, sind für diese Befragung landesweit etwa 450 Erhebungsbeauftragte im Einsatz. Zufällig ausgewählt wurden im Mai 6500 Haushalte im Kreis Heinsberg, bundesweit wurden 10,2 Millionen Menschen befragt. Ein solcher Zensus wurde früher auch als Volkszählung bezeichnet.

Die Wiederholungsbefragung betrifft etwa vier Prozent der bereits befragten Menschen. Die zufällig ausgewählten Haushalte werden mit einem verkürzten Fragenprogramm erneut um Auskunft zu den Gegebenheiten am 15. Mai, dem Stichtag des Zensus 2022, gebeten. Durch den Vergleich der Angaben aus der Haupterhebung mit der Wiederholungsbefragung lassen sich Erkenntnisse über die Qualität der Haupterhebung gewinnen. Abweichungen auf der Ebene von Einzeldaten spielen dabei keine Rolle und werden nicht weiter analysiert – es wird lediglich die Gesamtzahl der abweichenden Angaben benötigt.

Die im Auftrag von IT.NRW tätigen Erhebungsbeauftragten kündigen sich einige Tage vor der Befragung schriftlich an. Am vereinbarten Termin weisen sich die Interviewerinnen und Interviewer aus und führen ein kurzes Interview mit den Befragten. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Angaben über ein Online-Verfahren zu melden beziehungsweise den Fragebogen allein auszufüllen und diesen an IT.NRW per Post zurückzusenden.

Mit der Wiederholungsbefragung setzen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Anforderungen der Europäischen Union (EU) an die Datenqualität von Volkszählungsergebnissen um. Mit dieser Befragung sollen die Ergebnisse der Haupterhebung im Hinblick auf die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl abgesichert werden.

Das Statistische Landesamt IT.NRW weist darauf hin, dass diese Befragung nicht von den Erhebungsstellen in den Kreisen und kreisfreien Städten durchgeführt wird. Rückfragen sollten daher bitte ausschließlich an die im Anschreiben genannten Kontakt- beziehungsweise Adressdaten von IT.NRW gerichtet werden. Die Auswertung des Zensus wird mehr als ein Jahr dauern, mit ersten Ergebnissen ist erst Ende 2023 zu rechnen. Diese Auswertung ist dann kostenlos im Internet zugänglich.

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