Krefeld Witwenmord: Urteil "lebenslang"

Krefeld · Die Fischelnerin Beate S. wurde aus Habgier ermordet. Das Gericht verurteilte den Ehemann der Alleinerbin und den angeheuerten Auftragskiller zu lebenslanger Haft. Der Haftbefehl gegen die Erbin wurde außer Vollzug gesetzt.

 Der jüngere der beiden Angeklagten hat, so das Gericht, als Auftragskiller agiert.

Der jüngere der beiden Angeklagten hat, so das Gericht, als Auftragskiller agiert.

Foto: dpa

Das Krefelder Landgericht hat gestern zwei Männer wegen Mordes an der Rentnerin Beate S. zu lebenslanger Haft verurteilt. Die erste große Strafkammer sprach den Bordellbesitzer Stefan K. (43) und Zuhälter Hristo I. (30) nach langer Beweisaufnahme wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge schuldig. Das Motiv war Habgier. Damit folgte die Kammer der Forderung der Staatsanwältin. Die hatte lange erläutert, warum sie die Angeklagten trotz ihres hartnäckigen Leugnens für schuldig hält.

Die 75-jährige Pensionärin war in ihrer Wohnung erdrosselt worden. Sie war mit dem Vater der ebenfalls angeklagten Ehefrau des Bordellbesitzers liiert gewesen. Nach dem Tod des Vaters war die 41-Jährige dann zur "besten Freundin" der 75-Jährigen geworden.

Stefan K. sei nicht nur als Auftraggeber, sondern auch als Mittäter zur Verantwortung zu ziehen, betonte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Er habe seinem Bekannten aus dem Rotlichtmilieu den Auftrag und den Schlüssel zur Wohnung der alten Dame gegeben. Seine Ehefrau sollte das Vermögen der 75-Jährigen erben. Das Geld brauchte er dringend, um einen Escortservice aufzubauen. "Er hatte die Tatherrschaft und hätte es jederzeit verhindern können."

Hristo I. sei von ihm angesprochen worden und habe Geld erhalten, damit er sich um die Rentnerin "kümmert". Es gebe keine Anhaltspunkte für einen weiteren Täter. DNA-Spuren des Angeklagten am Kragen der Ermordeten hatten ihn überführt. Hristo I. hatte während des Prozesses stets beteuert, er habe die vermögende Seniorin nicht getötet. Auch mit dem Schuldspruch gegen einen zur Tatzeit 20-jährigen Bulgaren folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Er habe sich der Beihilfe zum Raub schuldig gemacht und geholfen, den Tatort auszuspähen. Er wurde nach Jugendstrafrecht zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Im Hinblick auf die Angeklagte Birgit K. (40) dagegen fällte das Gericht eine andere Entscheidung als beantragt: Sie muss wegen Nichtanzeigens einer Straftat für drei Jahre und sechs Monate in Haft. Die Staatsanwältin hatte wegen Beihilfe zum Mord eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert. Die Staatsanwältin glaubte, die Angeklagte habe gebilligt, dass ihr Ehemann den Mord an der Rentnerin in Auftrag gab. Auch habe sie zu keiner Zeit Reue gezeigt. Schon bald nach dem Tod habe sie davon geschwärmt, was man alles mit dem vielen Geld machen könne. Grund sei "ein abstoßendes Gewinnstreben um jeden Preis" und Habgier. Stefan K. habe die alte Dame darüber hinaus loswerden wollen, weil sie ihm lästig war und ihn gängelte.

Den Schuldspruch nahmen alle Angeklagten weitgehend emotionslos entgegen. Weder von der Anklagebank noch aus dem gut besetzten Zuschauerraum konnte man Reaktionen vernehmen. Als die Richterin dann aber von dem engen vertraulichen Verhältnis der Ermordeten zu der Angeklagten sprach, die wie eine Tochter für sie gewesen sei, griff die Angeklagte zum Taschentuch. Gegen Birgit K. wurde der Haftbefehl vorerst außer Vollzug gesetzt. Sie verließ den Saal als vorerst freie Frau.

(bil)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort