Erkelenzer Land Winterdienst: Jetzt geht es wieder los

Erkelenzer Land · Die Städte machen wie jedes Jahr darauf aufmerksam, dass Anlieger und Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Schnee rechtzeitig zu räumen und zu streuen. Die Stadt Hückelhoven blickt stündlich auf den Wetterbericht.

Zehn Tipps für die kalte Jahreszeit
12 Bilder

Zehn Tipps für die kalte Jahreszeit

12 Bilder
Foto: dpa, crj fdt

Der Winter kommt. Erste glatte Straßen hat es bereits gegeben. Heftige Windböen sind bereits da — es ist also ungemütlich.

Jedoch wird es wieder Zeit, sich mit dem Thema Winterwartung auf Gehwegen und Fahrbahnen zu beschäftigen. Wie immer gilt: Die Anlieger sind laut Straßenreinigungssatzung (hierin überträgt die Stadt die Winterwartung auf allen Gehwegen auf die Eigentümer der an sie angrenzenden Grundstücke) in der Pflicht. Bleibt der erste Schnee liegen, sind die Anlieger beim Winterdienst in der Verantwortung.

Das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Erkelenz klärt auf: Die am eigenen Grundstück angrenzenden Flächen müssen bis spätestens morgens um 7 Uhr vom Schnee befreit bzw. im Fall von Eisglätte gestreut werden, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Tagsüber — der Zeitraum zwischen 7 und 20 Uhr — müssen die Gehwege unmittelbar dann durch die Anlieger geräumt werden, wenn es aufgehört hat zu schneien. Der Schnee soll so gelagert werden, dass er den Verkehr nicht behindert (Fahrbahnen und Parkbuchten müssen frei bleiben). Zudem müssen Straßenrinnen frei bleiben, damit das Schmelzwasser abfließen kann. Auch Hydranten müssen zugänglich bleiben.

Etwa 1,50 Meter muss die geräumte Fläche breit sein. Ist kein Bürgersteig vorhanden, so muss am Fahrbahnrand eine 1,50 Meter breite Fläche freigeräumt werden. Um die Glätte in den Griff zu bekommen, empfiehlt die Stadt, der Umwelt zuliebe auf Salz zu verzichten, sondern als Alternative sogenannte abstumpfende Mittel zu verwenden. Salz sollte nur in Ausnahmefällen verwendet werden, etwa wenn plötzlicher Eisregen die Straßenlage gefährlich macht. An Gefahrenpunkten wie Treppenstufen, Rampen, Brückenauf- und -abgänge kann das Salz auch gestreut werden. Zu alternativen und umweltfreundlichen Streumitteln zählt die Stadt Erkelenz Granulat, Sand, Splitt oder sonstige abstumpfende Materialien.

Kommt der Anlieger oder Grundstückeigentümer seiner Räumpflicht nicht nach, drohen Konsequenzen. Verletzt sich ein Passant auf einer nicht geräumten und gestreuten Fläche, wird der Grundstückseigentümer in die Pflicht genommen. Und: Auch Krankheit oder Urlaub und weitere Gründe spielen keine Rolle, der Räumpflicht nicht nachzukommen. In diesen Fällen muss der Eigentümer jemanden beauftragen, der den Schnee zuverlässig entfernt. Wer den Winterdienst nicht erfüllt, dem droht sogar ein Verwarn- und Bußgeld.

Unterdessen hat die Stadt Hückelhoven den Wetterbericht stündlich im Blick. Die Weihnachtsparade heute um 18 Uhr soll wie geplant laufen. Wie Holger Loogen, Sprecher der Stadt Hückelhoven sagt: "Natürlich läuft die Parade. Aber wir müssen auch an einen Plan B denken, sollte es ein Unwetter geben. In diesem Fall würden wir die Weihnachtsparade aus Sicherheitsgründen absagen. Aber wir gehen ganz fest davon aus, dass die Parade wie in den vergangenen Jahren über die Parkhofstraße zieht."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort