Von Hochneukirch nach Lützerath Gericht lehnt Fahrrad-Demo auf Autobahn ab

Hochneukirch/Erkelenz · Aktivisten wollten am Samstag per Fahrrad auf der A61 gegen den Tagebau demonstrieren. Das Gericht verbietet das. Die Demo soll allerdings trotzdem stattfinden.

 Eine Autobahn-Fahrraddemo gab es im vergangenen Jahr auf der A540 bei Grevenbroich.

Eine Autobahn-Fahrraddemo gab es im vergangenen Jahr auf der A540 bei Grevenbroich.

Foto: Kandzorra, Christian

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen ist unmissverständlich: „Die Versammlung darf somit nicht auf der BAB 61 stattfinden.“ Ausgangspunkt dieses Beschlusses ist die Absicht des Aktionsbündnisses „Lützerath lebt“, an diesem Samstag eine Fahrraddemo durchzuführen, die um 12 Uhr am Bahnhof in Hochneukirch beginnen und nach Lützerath führen soll. Dabei ist eine Strecke geplant, die teilweise über die A 61 führt. Die Polizei Aachen als zuständige Versammlungsbehörde bestätigte die Anzeige dieser Demonstration auf Anfrage. Allerdings verwies die Behörde auf das im Versammlungsgesetz NRW verankerte Versammlungsverbot auf Autobahnen. Gegen dieses Verbot wandte sich der Veranstalter in einem Eilverfahren beim Gericht, doch stieß er dort nicht auf Zustimmung. Ob die Aktivisten noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen, war am Freitag unklar. Es sei aber sicher, dass es die Fahrraddemo geben wird, bei der gegen den Braunkohleabbau in Garzweiler II Position bezogen werden soll.

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