Erkelenz Vier Tagebaugegner freigesprochen - kein Hausfriedensbruch

Erkelenz · Mit einem Freispruch endete für vier Angeklagte aus Dresden, Darmstadt, Hamburg und Köln am zweiten Verhandlungstag ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Erkelenz, in dem sie wegen Hausfriedensbruchs angeklagt waren, weil sie während der Protestaktion "Ende Gelände" im August 2015 widerrechtlich das Betriebsgelände des Braunkohletagebaus Garzweiler II betreten haben sollen. Diesen Vorwurf hatte die Staatsanwaltschaftschaft Mönchengladbach nach einer Strafanzeige des Energiekonzerns RWE Power erhoben. Nachdem die Angeklagten gegen einen Strafbefehl Widerspruch erhoben hatten, kam es zum Prozess, der am ersten Verhandlungstag wie berichtet schon nach drei Minuten beendet war. Ende November hatten die Angeklagten den Richter für befangen erklärt. Dieser Befangenheitsantrag wurde zwischenzeitlich schriftlich abgelehnt.

(kule)
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