Andreas Ullmann aus Schwanenberg informiert Berater erklärt: Rentner dürfen jetzt mehr verdienen

Erkelenz · Wer in der Corona-Krise als Ruheständler jetzt gebraucht wird, darf mehr als 6300 Euro im Kalenderjahr verdienen.

 Andreas Ullmann ist Behindertenbeauftragter der Stadt Erkelenz und Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung.

Andreas Ullmann ist Behindertenbeauftragter der Stadt Erkelenz und Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung.

Foto: Knappe, Jörg (jkn)/Knappe, Jörg (knap)

(RP) Ob Ärzte, Pfleger oder Fachkräfte im Supermarkt – Menschen, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, werden gerade in der Corona-Krise händeringend gesucht. Um die Arbeit auch für Menschen attraktiv zu machen, die eigentlich schon Rentner sind, hat die Bundesregierung die Hinzuverdienstgrenze deutlich nach oben verschoben. „Die Neuregelung schafft eine viel bessere Lösung. Ich hoffe, dass viele betroffene Personen im Jahr 2020 ihre wichtige Arbeitskraft wieder zur Verfügung stellen“, sagt Andreas Ullmann, Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung aus Schwanenberg.

Konkret heißt das: Wer als Rentner bislang pro Jahr nur 6300 Euro hinzuverdienen durfte, ohne dass die Rente gekürzt wurde, darf in diesem Jahr 44.590 Euro hinzuverdienen. Ab 2021 soll dann wieder die gewohnte Grenze von 6300 Euro gelten.

Wie Ullmann erklärt, soll mit dieser Regelung vor allem Engpässen im Gesundheitssektor vorgebeugt werden. Doch auch in anderen Wirtschaftszweigen könne es Personalmangel geben. „Durch diese Sonderregelung ist hoffentlich der Anreiz gegeben, dass auch Rentner nochmals ins Berufsleben einsteigen“, sagt Ullmann.

Von der Regelung ausgenommen sind Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Offen sei noch, wann die Umsetzung bei der Rentenversicherung auch technisch möglich ist. Wird eine Altersrente beantragt und beträgt der voraussichtliche kalenderjährliche Hinzuverdienst mehr als 6300 Euro, könne dieser Vorgang derzeit noch nicht abschließend bei den Rentenversicherungsträgern bearbeitet werden. Auch in den Fällen, in denen eine Altersrente bereits gezahlt wird und der voraussichtliche kalenderjährliche Hinzuverdienst mehr als 6300 Euro beträgt, sei eine abschließende Anpassung an die neue Rechtslage derzeit noch nicht möglich.

Eine Änderung des kalenderjährlichen Hinzuverdienstes könne dem zuständigen Rentenversicherungsträger formlos mitgeteilt werden.

(RP)
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