Erkelenz Verfahren gegen Tagebaugegner eingestellt

Erkelenz · Aus Dänemark mussten zwei Frauen anreisen, die wegen Landfriedensbruchs vor dem Amtsgericht Erkelenz angeklagt waren. Mit der Einstellung ihrer Verfahren kehren sie in die Heimat zurück.

Die beiden Frauen aus Dänemark waren von der Polizei festgenommen worden, als sie im Rahmen der Ende-Gelände-Protestaktion im August 2015 innerhalb einer Gruppe den Braunkohletagebau Garzweiler II stürmen wollten. Strafbefehle über 50 Tagessätze à 30 Euro für eine 21-jährige Studentin aus Kolding und über 60 Tagessätze à 10 Euro für eine arbeitslose, 33-jährige Frau aus Kopenhagen waren nach einer Strafanzeige von RWE die Folge.

Nach ihrem Widerspruch erhob die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach Anklage, über die am Dienstag verhandelt wurde. Das Ergebnis nach einer unergiebigen Zeugenbefragung etlicher Polizisten: Weil den Frauen ein konkreter Tatbeitrag im Sinne eines Landfriedensbruchs nicht nachzuweisen war, wurden die Verfahren mit Zustimmung von Anklagevertretung und Verteidigung eingestellt. Sämtliche Kosten und Auslagen der Angeklagten übernimmt die Staatskasse.

Wenig Begeisterung rief die Verhandlung bei den geladenen Polizisten hervor. Warum bei gleichen Sachverhalten in zwei hintereinander stattfindenden Verfahren unterschiedliche Zeugen, die gemeinsam am Einsatzort die von Demonstranten gewaltsam durchbrochene Absperrkette bildeten, geladen werden, verwunderte sie sehr. Da war sogar vom "Zeugenroulette" die Rede. Unmut äußerte ein Bereitschaftspolizist wegen der Einstellung, nachdem im Verfahren sogar die Personenfeststellung möglicherweise als unkorrekt kritisiert und Kurzberichte als lückenhaft bewertet wurden. Die Einstellungen seien ein Schlag ins Gesicht der Polizisten, die ihren Einsatz zum Teil mit schweren Verletzungen bezahlen mussten.

Niemand wollte widersprechen, allerdings kann es keine Pauschalverurteilung geben, sondern kann nur die jeweils angeklagte Person belangt werden. Und hier mussten alle Zeugen einräumen, dass sie zu den beiden angeklagten Frauen aus Dänemark keine konkreten Angaben machen konnten.

Mit dieser Einstellung stehen sich die beiden Angeklagten günstiger als bei einem Freispruch. Dies müssen die vier Angeklagten feststellen, die in der vergangenen Woche vom Amtsrichter in Erkelenz vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen wurden. Gegen diese Urteile hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt, obwohl sie selbst den Freispruch beantragt hat. Ob Berufung oder Revision eingelegt oder das Rechtsmittel gar wieder zurückgezogen werde, wolle die Staatsanwaltschaft nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung abwarten, erklärte sie auf Anfrage. Sie fühle sich von der Zeugenaussage des RWE-Mitarbeiters überrumpelt, der vor Gericht aussagte, dass das Betriebsgelände nicht lückenlos eingefriedet sei. Diese Aussage stehe im Widerspruch zu der bisherigen Annahme auf der Basis von RWE-Angaben.

(kule)
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