Heinsberg Urteil zu Karl D. jetzt täglich möglich

Heinsberg · Mit der Entscheidung, ob der Sexualstraftäter Karl D. auf freiem Fuß bleibt oder wieder in Haft muss, kann jetzt täglich gerechnet werden.

Zwar gibt es bei der Justiz in München unterschiedliche Auskünfte, eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) München sagte aber Dienstag, dass nach ihrem Wissen die Stellungnahmen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zum Urteil, mit dem das Landgericht München Karl D. auf freiem Fuß setzte, vorliegen. Gegen diese Entscheidung, die Aufhebung des so genannten Unterbringungsbefehls, hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Über diese Beschwerde soll noch in dieser Woche entschieden werden, sagte die Sprecherin des OLG.

Damit entscheidet sich, ob Karl D. so lange wieder in Haft muss, bis der Bundesgerichtshof ein weiteres Urteil über ihn gefällt hat. Denn dort hatte die Staatsanwaltschaft gleichzeitig Revision eingelegt, um eine nachträgliche Sicherungsverwahrung des Sexualstraftäters zu erreichen, die vom Landgericht abgelehnt worden war.

"Sofortiger Vollzug"

Sollte das Oberlandesgericht München tatsächlich einen Unterbringungsbefehl gegen Karl D. aussprechen, werde dieser auch sofort vollzogen, sagte Oberstaatsanwältin Regina Sieh. Sie ist Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II, die gegen die Aufhebung des Unterbringungsbefehls Beschwerde eingelegt hatte. Der sofortige Vollzug bedeute, dass die Polizei den Sexualstraftäter unmittelbar nach der Entscheidung des Gerichts festnehmen müsse. Allerdings ist völlig offen, welches Urteil das Gericht fällt.

Währenddessen gehen die täglichen Proteste in der Nähe des Hauses, in dem Karl D. bei seinem Bruder lebt, weiter, sagte ein Polizeisprecher. Ebenso die von Landrat Stephan Pusch angeordnete Observation des Sexualstraftäters.

(RP)
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