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Erkelenz Überteuerte Löschfahrzeuge?

Erkelenz · Drei Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen haben jahrelang verbotene Preisabsprachen praktiziert und den Markt unter sich aufgeteilt. Auch die Stadt Erkelenz ist Kunde der betroffenen Hersteller. Jetzt werden Unterlagen geprüft.

Bei den Feuerwehren in ganz Deutschland gibt es zurzeit ein beherrschendes Thema: Drei führende Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen haben jahrelang verbotene Preisabsprachen praktiziert und den Markt unter sich aufgeteilt. Dafür hat das Bundeskartellamt das Trio jetzt mit einem Bußgeld in Höhe von 20,5 Millionen Euro verurteilt. "Die Unternehmen haben seit mindestens 2001 verbotene Preis- und Quotenabsprachen praktiziert. Vielen Kommunen ist dadurch ein großer finanzieller Schaden entstanden", erklärt Andreas Mundt, Präsident des Kartellamts.

Ein konkreter Fall

Ob auch Erkelenz betroffen ist, das wird im Rathaus zurzeit geprüft. Fest steht auf jeden Fall, dass die Stadt erst im vergangenen Jahr ein Tanklöschfahrzeug bei einer der beschuldigten Firmen gekauft hat — allerdings sei das Fahrzeug noch nicht ausgeliefert worden. "Wir sprechen hier von einer Summe von rund 300 000 Euro", erklärt der Erste Beigeordnete Dr. Hans-Heiner Gotzen. Ob bei der Ausschreibung allerdings etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, das muss jetzt erst einmal genauestens überprüft werden.

"Sollte es Ungereimtheiten geben, dann gehe ich davon aus, dass das Vergabeverfahren rückgängig gemacht wird und der Auftrag neu vergeben wird", so Gotzen. Geprüft werden auch alle Anschaffungen im Zeitraum zwischen 2001 und 2009. "In erster Linie haben wir in diesem Zeitraum allerdings Vorführfahrzeuge gekauft, so dass ich davon ausgehe, dass wir nicht betroffen sind. Wir sind aber gerade dabei, das zu überprüfen", so der Erste Beigeordnete. Allerdings seien die Kommunen in der Pflicht, mögliche Schädigungen im Einzelfall nachzuweisen. "Kein leichtes Unterfangen", weiß Gotzen.

Da reihenweise Kommunen betroffen sind, bietet der Städte- und Gemeindebund NRW an, die möglicherweise geschädigten Städte zusammenzuführen. Er hat eine Info-Börse dazu eingerichtet. Die Städte-Vertretung versucht gerade, Akteneinsicht zu bekommen.

Bei Durchsuchungen hatte das Kartellamt kistenweise Unterlagen sichergestellt. Um Geld zurückzubekommen, müssten die betroffenen Kommunen vor Gericht gehen — der Gemeindebund rät zur gemeinsamen Klage. Der rechtswidrige erlangte Gewinn könne nur geschätzt werden, die Höhe des Bußgeldes habe damit nichts zu tun. Der Gemeindebund empfiehlt die Einsetzung eines Gutachtens.

Geprüft wird übrigens auch in Wegberg, wie Ulrich Schulz, Leiter des Wegberger Ordnungsamtes, auf Nachfrage berichtete: "Fakt ist, dass wir zu den Kunden der betroffenen Firmen gehören. Mehr kann ich dazu im Moment aber nicht sagen, da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt."

(RP)
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