Trotz kostenlosem Parken Parkscheibenpflicht in Erkelenz

Erkelenz · Das Parken in der Stadt ist vorübergehend kostenlos, weil das Parkhaus an der Ostpromenade abgerissen wird. Das soll aber keine Einladung zum Dauerparken sein, stellt die Stadtverwaltung nun klar.

 In der Innenstadt gilt Parkscheibenpflicht.

In der Innenstadt gilt Parkscheibenpflicht.

Foto: dpa/dpa (Archiv)

Seit dem 1. Dezember ist das Parken in Erkelenz vorübergehend kostenlos. Dass das allerdings nicht bedeutet, dass alle Parker ihre Fahrzeuge nun unbegrenzt in der Innenstadt abstellen können, stellt die Stadt Erkelenz nun noch einmal klar. Wie die Verwaltung erklärt, gilt seit diesem Monat die Parkscheibenregelung für frei zugängliche Parkbuchten und straßenbegleitende Parkflächen sowie öffentliche Parkplätze in der Erkelenzer Innenstadt.

Die maximale Parkdauer der bewirtschafteten Parkplätze bleibt von der Änderung demnach unberührt. Je nach Lage gilt im Stadtkern eine Parkdauer von 15 Minuten bis zu drei Stunden – dies ist jeweils ausgeschildert. Über die maximal erlaubte Parkdauer steuert die Stadt Erkelenz die Nutzung der Parkflächen. „Alle sollen die Möglichkeit haben, einen Parkplatz in Erkelenz zu finden, deshalb gibt es die zeitlich beschränkte Höchstparkdauer im Stadtkern“, erläutert Anja Minkenberg vom Ordnungsamt der Stadt Erkelenz.

Die Einhaltung der Höchstparkdauer wird anhand der Ventilstellung von den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes überprüft, im Falle einer Überschreitung wird ein Verwarngeld vergeben. Die Stadt Erkelenz weist darauf hin, dass auch das Weiterdrehen der Parkscheibe zu einem Bußgeld führt. Je nach Verstoß fällt ein Verwarngeld von 20 Euro bis 40 Euro an. Der bundeseinheitliche Katalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten, in dem die Verwarn- und Bußgelder aufgeführt sind, ist über die Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes einsehbar.

Die Parkgebühren sind nach einem Beschlusses des Stadtrats vorübergehend ausgesetzt. Grund dafür sind die Baumaßnahmen für das Konzept „Erkelenz 2030“, die im kommenden Jahr unter anderem den Abriss des bestehenden Parkhauses an der Ostpromenade und den anschließenden Neubau einer Mobilstation vorsehen. Die Politik hatte sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, während dieser Zeit Parkalternativen für die Bürger anzubieten. Zusätzlich hat die Stadt aufgrund des Beschlusses 25 weitere Parkplätze auf dem Dr.-Josef-Hahn-Platz, genannt Burgparkplatz, geschaffen, um die im abzureißenden Parkhaus wegfallende Fläche kompensieren zu können. Der Abriss an der Ostpromenade beginnt Anfang 2023.

Wie die Stadt mitteilt, werden die zusätzlichen Parkplätze auf dem Dr.-Josef-Hahn-Platz wieder zurückgenommen, sobald die Mobilstation fertiggestellt ist. Dann sollen auch die Parkgebühren wieder zurückkehren.

(RP)
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