Erkelenz Tagebau-Protest: Streit über die Zulässigkeit der Rechtsbeistände

Erkelenz · Das Strafverfahren wegen des Versuchs eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr während einer Protestaktion im Rheinischen Braunkohlenrevier gegen drei Männer vor dem Amtsgericht Erkelenz geht in die dritte Runde, nachdem es Streit über die Zulässigkeit der Rechtsbeistände gibt. Darüber muss das Gericht nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft zunächst befinden.

Bei dem "Ende Gelände"-Protest gegen den Tagebau Garzweiler II sollen sich im August 2015 zwei Männer aus Osnabrück mit Unterstützung zweier Helfer von einer Autobahnbrücke an der A 61 abgeseilt haben, um neben einem Banner "Kohle killt" für die Klimarettung zu demonstrieren. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach sah darin ein strafbares Handeln und verschickte Strafbefehle über jeweils 2000 Euro. Die Betroffenen widersprachen und müssen sich nun vor dem Amtsgericht in Erkelenz verantworten. Die vierte Person, eine Frau, konnte von der Polizei nicht ermittelt werden.

Die Verhandlung wurde zunächst auf gestern vertagt, nachdem die Staatsanwaltschaft im ersten Termin den Tatvorwurf geändert hatte, was für die Verteidigung Anlass gewesen war, mögliche neue Beweisanträge zu stellen. Doch dazu kam es am zweiten Verhandlungstag erst gar nicht. Ein von der Staatsanwaltschaft mündlich gestellter Antrag muss zunächst schriftlich nachgereicht, von der Verteidigung schriftlich erwidert und dann vom Gericht entschieden werden. Basis dieses Antrags der Anklagevertretung war eine Kuriosität beim ersten Verhandlungstermin. Wie berichtet saß der Rechtsbeistand eines Angeklagten am Vortag selbst noch als Angeklagter vor Gericht und wurde dabei von einem Rechtsbeistand vertreten, der nun einen anderen Angeklagten vertrat. Hier setzte der Antrag der Staatsanwaltschaft an, die die Aufhebung der Zulassung dieser Rechtsbeistände fordert. Ein Rechtsbeistand müsse Rechtskenntnisse nachweisen, wenn aber ein Angeklagter begründe, wegen mangelnder Rechtskenntnisse könne er sich nicht selbst verteidigen und benötige daher einen sachkundigen Rechtsbeistand, könne er am Folgetag nicht selbst als sachkundiger Rechtsbeistand auftreten. Insofern müsse seine Zulassung entzogen werden. Ein weiterer Rechtsbeistand habe Tonbandaufnahmen während einer Verhandlung gemacht und damit gezeigt, dass er sich über die Prozessregeln hinwegsetze. Auch der dritte Rechtsbeistand, eine Frau, habe sich in einem anderen Verfahren wegen ihrer mangelnden Rechtskenntnisse vertreten lassen, wodurch ihre mangelnde Qualifikation belegt sei.

Solange dieser formaljuristische Streit nicht beigelegt ist, wird es in der Sache nicht weitergehen. Die Entrüstung bei den Angeklagten und ihren Rechtsbeiständen war groß. Ihrer Meinung nach hätte die Staatsanwaltschaft die vergangenen zwei Wochen nutzen können, um ihren Antrag zu formulieren und hätte das Gericht zudem um Stellungnahmen bitten können. Dann wären ihnen die weiten Anreisen ins Rheinland erspart geblieben.

(kule)
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