Proteste in Lützerath Polizei rechtfertigt Vorgehen am Tagebaurand

Erkelenz · Am Tagebaurand soll es in den kommenden Tagen erneut Widerstände gegen Abrissarbeiten von RWE geben. Die Polizei hat angekündigt, die Proteste erneut zu begleiten. Ihr Vorgehen verteidigte sie.

 Mit Höhenrettern und Hubsteigern holte die Polizei am Dienstag, 10. November, im Umsiedlungsort Lützerath Demonstranten von den Bäumen.

Mit Höhenrettern und Hubsteigern holte die Polizei am Dienstag, 10. November, im Umsiedlungsort Lützerath Demonstranten von den Bäumen.

Foto: Ruth Klapproth

Die Kostenpflichtiger Inhalt Polizei rechnet in den kommenden Tagen erneut mit Widerstand und Protesten gegen die Baumfällungen und Rückbauarbeiten am Rand des Tagebaus Garzweiler II bei Lützerath. In einer Presseerklärung hat die zuständige Polizei Aachen nun ihr Vorgehen bei den bisherigen Einsätzen rechtfertigt.

Tagebaubetreiber RWE hatte zu Monatsbeginn damit begonnen, eine Allee an der ehemaligen Landstraße 277 zwischen Keyenberg und Immerath abzuholzen. Kurz darauf begann der Energiekonzern damit, auch in Lützerath selber Bäume zu fällen. In dem Dorf, das bald dem Erdboden gleichgemacht werden und dem heranrückenden Tagebau weichen soll, leben noch knapp 20 Menschen. Gegen die Arbeiten hatte es bereits Demonstrationen, Mahnwachen und massiven Widerstand gegeben, Aktivisten versuchten, die Rodungsarbeiten von RWE zu blockieren. Die Polizei war mit einem Großaufgebot vor Ort, hatte unter anderem eine Versammlung aufgelöst und mehrere Menschen vorübergehend in Gewahrsam genommen. Aktivisten und auch Kirchenorganisationen aus der Region hatten das Vorgehen der Beamten unter anderem in einem offenen Brief an die Landesregierung heftig kritisiert und als unangemessen bezeichnet.

„Die Aachener Polizei versteht sich als versammlungsfreundliche Behörde und wird den friedlichen Protest ermöglichen und schützen. Daher wurden angemeldete Demonstrationen und Mahnwachen im Umfeld des Tagebaus auch stets bestätigt“, heißt es in der Polizeimitteilung. In der Vergangenheit sei es allerdings immer wieder zu „vereinzelten Störaktionen durch Protestierende“ gekommen, die sich vor eingesetzte Baumaschinen gestellt oder sich widerrechtlich auf das Betriebsgelände von RWE begeben hatten. Andererseits seien bei den vergangenen Einsätzen auch brenzlige Situationen gemeldet worden, „in denen der Werksverkehr mit Baufahrzeugen die genehmigten Mahnwachen im öffentlichen Verkehrsraum passieren musste“.

Die Polizei stellt klar: „Das widerrechtliche Betreten des Betriebsgeländes der RWE Power AG begründet in der Regel den Verdacht eines Hausfriedensbruchs. Sofern die RWE Power AG einen Strafantrag stellt, muss die Polizei auch die notwendigen strafprozessualen Maßnahmen, wie beispielsweise die Feststellung der Personalien des Betroffenen, durchführen. Dabei besteht aufgrund des Strafverfolgungszwangs gesetzlich kein Ermessensspielraum.“

Gleichfalls müsse die Polizei auch dort tätig werden, wo sich Personen einer Gefahr für Leib oder Leben aussetzen, etwa wenn sie Werksstraßen blockieren und sich fahrenden Baumaschinen in den Weg stellen.

(cpas)
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