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Klagen gegen Garzweiler gescheitert Priggen äußert Zweifel an Umsiedlung für Tagebau

Erkelenz · RWE kann den umstrittenen Braunkohletagebau Garzweiler II nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts fortsetzen. Die Umweltschutzorganisation BUND und ein Anwohner scheiterten am Dienstag mit ihrem Versuch, den Tagebau zu stoppen. Das Gericht stärkte den Rechtsschutz derjenigen, die von Enteignung oder Umsiedlung betroffen sind.

Bundesverfassungsgericht billigt Tagebau Garzweiler
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Bundesverfassungsgericht billigt Tagebau Garzweiler

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Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) bedauert die Garzweiler-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Für die Bürger im Tagebaugebiet habe das Urteil "nicht den erhofften Ausgang genommen. Das bedauere ich", ließ Remmel am Dienstag in Düsseldorf mitteilen. Unabhängig von Gerichtsverfahren in Karlsruhe müssten die teilweise 20 bis 30 Jahre alten Planungen für den Braunkohleabbau Garzweiler II aber nachjustiert werden, forderte Remmel. Alle Energiekonzepte in der Bundesrepublik gingen davon aus, dass sich die Verstromung der klimaschädlichen Braunkohle bis 2030 halbieren werde.

Der Grünen-Fraktionschef im Düsseldorfer Landtag, Reiner Priggen, bezweifelt, ob es noch gerechtfertigt ist, für die Kohleförderung Menschen aus ihrer Heimat zu vertreiben. "RWE plant seit mehr als 30 Jahren, aber die energiepolitischen Rahmenbedingungen haben sich seitdem deutlich verändert", sagte er im WDR. Das müsse die Landesregierung vor der Entscheidung über weitere Umsiedlungen berücksichtigen.

Der Erkelenzer Bürgermeister Peter Jansen (CDU) räumte in einer ersten Einschätzung einen "moralischen Erfolg und einen inhaltlichen Teilerfolg" für die beiden Kläger, den nordrhein-westfälischen BUND und den Erkelenzer Bürger Stephan Pütz, ein. Gegenüber der RP sagte Jansen: "Es ist gar nicht hoch genug einzuschätzen, was Stephan Pütz und der BUND erreicht haben. Neben dem Urteil, von dem sie sich sicherlich etwas anderes erhofft hatten, haben sie einen politischen Denkprozess angestoßen, dass es beim Bewilligungsprozess für einen Tagebau nicht mehr nach altem Schema weitergeht. Das ist ihr moralischer Erfolg."

Ein Tag im Tagebau Garzweiler
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Ein Tag im Tagebau Garzweiler

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Foto: Christian Kandzorra

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag war die Klage der Umweltschutzorganisation BUND erfolgreich, die des Erkelenzers Stephan Pütz, der selbst von der Umsiedlung betroffen ist, aber nicht. Laut Gericht war die Enteignung eines dem BUND gehörenden Grundstücks - eine Obstwiese - verfassungswidrig, weil Behörden die nötige Gesamtabwägung des Tagebauprojekts unterlassen hatten und Grundrechte verletzt hätten. Das Grundstück wird trotzdem nicht an den BUND zurückgegeben, weil es bereits abgebaggert wurde.

Die Klage von Stephan Pütz, der ein "Recht auf Heimat" gefordert hatte, scheiterte dagegen. Die freie Ortswahl finde ihre Grenzen an den Regelungen der Bodennutzung, die dem Gemeinwohl dienen, heißt es im Urteil.

Bagger arbeiten weiter

Mit der Entscheidung steht dem bis 2045 geplanten Abbau von Braunkohle in der Grube Garzweiler II in Nordrhein-Westfalen rechtlich vorerst nichts mehr im Weg. Der Braunkohlentagebau Garzweiler, für den ganze Dörfer weichen müssen, ist nach Ansicht obersten Richter erforderlich für das Erreichen des Gemeinwohlziels, durch die Gewinnung und Verstromung von Braunkohle einen wesentlichen Beitrag zum angestrebten Energiemix für das Land Nordrhein-Westfalen zu leisten. Es genüge, dass die Braunkohlengewinnung aus diesem Tagebau einen substanziellenn Beitrag zur Erreichung dieses Gemeinwohlziels leiste. Das Urteil dürfte aber Vorhaben zur Gasförderung mit dem umstrittenen Frackingverfahren erschweren.

Rechtsschutz der Bürger gestärkt

Dennoch stärkte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil den Rechtsschutz von Bürgern, die wegen großer Bergbauprojekte von Enteignung und Umsiedlung bedroht sind. "Rechtsschutzmöglichkeiten müssen so rechtzeitig ergriffen werden können, dass eine ergebnisoffene Prüfung noch realistisch ist", sagte Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof. Bereits im Zulassungsverfahren müssen Behörden künftig auch die privaten Belange betroffener Bürger in einer Gesamtabwägung berücksichtigen und ihnen Klagemöglichkeiten einräumen, heißt es in dem Urteil. Das geltende Bundesberggesetz müsse entsprechend nachgebessert werden.

Immer wieder Streit um Garzweiler

Um den Braunkohletagebau Garzweiler II gibt es seit Jahren politischen und juristischen Streit. Die dort geförderte Braunkohle soll nach den Plänen des Energiekonzerns RWE noch für Jahrzehnte einen wichtigen Beitrag zur Versorgung leisten. Doch das hat seinen Preis. Ganze Dörfer müssen weichen, damit die gigantischen, bis zu 96 Meter hohen und 13.500 Tonnen schweren Schaufelradbagger die Erde abtragen können. In bis zu 210 Meter Tiefe liegen die Braunkohleflöze.

Insgesamt hat der 2006 in Betrieb genommene Tagebau eine Größe von 48 Quadratkilometern. Das entspricht der Fläche von rund 6500 Fußballfeldern. Bis 2045 sollen dort nach den bisherigen Planungen rund 1,3 Milliarden Tonnen Braunkohle abgebaut werden. Dafür müssten in den kommenden Jahrzehnten allerdings zwölf Dörfer und insgesamt 7600 Bürger dem Tagebau weichen. Doch der Abbau ist nicht nur wegen des "Landschaftsverbrauchs" umstritten, sondern die Braunkohleverstromung gilt wegen der hohen damit verbundenen CO2-Emissionen als besonders klimaschädlich.

(AFP/dpa/ape/spe)
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