Erkelenz Opfer vertraute sich den Schwestern an

Erkelenz · Nach wie vor präsentiert sich der Verwaltungsbeamte (45) der Stadt Erkelenz vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht als verfolgte Unschuld. Tatsächlich wirft die Staatsanwaltschaft dem Familienvater versuchte und vollendete sexuelle Nötigung in drei Fällen vor.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

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Foto: ddp, ddp

So soll der Angeklagte im Juni 2009 während eines Außendienstes eine Anwärterin (21) und jetzige Stadtinspektorin mit sexuellen Übergriffen in panische Angst versetzt haben.

Im Gerichtssaal erinnerten sich jetzt Schwestern, Freundinnen und Kollegen des Opfers, was ihnen die 21-Jährige nach dem schrecklichen Erlebnis anvertraut hatte. "Am Telefon hörte sie sich ungewöhnlich an, sie wollte mit mir reden", so ein Kollege im Prozess.

Bei dem Gespräch sei die Inspektoranwärterin kreidebleich gewesen, die verstörte Frau habe gezittert. "In einem solchen Zustand hatte ich sie noch nie gesehen", sagte der Kollege. Zu dem Angeklagten, der im Ordnungsamt der Stadt Erkelenz ihr Ansprechpartner war, habe sie immer ein kollegiales Verhältnis gehabt, so die 21-Jährige damals.

Rat befolgt: Polizei eingeschaltet

Doch am 22. Juni 2009, als sie mit ihm im Außendienst zu einem abgelegenen Sportplatz nach Holzweiler unterwegs war, sei der 45-Jährige über sie hergefallen. Er habe versucht, sie zu küssen und habe ihr unter die Wäsche gegriffen. So hatte sich das Opfer seinerzeit dem Kollegen anvertraut. Der hatte geraten, sich an den Ausbildungsleiter zu wenden und die Polizei zu verständigen. Tatsächlich war die 21-Jährige damals seinen Empfehlungen gefolgt.

Fassungslos hatte die junge Frau damals auch ihren Schwestern und Freundinnen das Erlebnis mit dem Beamten geschildert. Stockend habe sie einer Schwester berichtet, wie der Angeklagte damals mit ihr im Privatwagen den Außendienst absolviert habe und wie sich der nette Kollege plötzlich in einen Fremden verwandelte. Im Fahrzeug habe ihr der Angeklagte den Autositz nach unten gedrückt und ihr unter die Unterwäsche gefasst. Als sie weinte, habe er von ihr abgelassen.

Eine Spielhalle und eine Gaststätte sollte die Anwärterin damals mit dem Angeklagten kontrollieren. Doch die damalige Wirtin der Gaststätte wusste gar nichts von einem Kontrolltermin. "Wir wollten doch die Gaststätte abgeben, es war alles geklärt", wunderte sich die Zeugin vor dem Schöffengericht.

Brauchte der Angeklagte einen Vorwand für den Außendiensttermin mit dem Opfer? Diese Frage blieb vorerst ohne Antwort. Der Prozess wird mit weiteren Zeugen fortgesetzt.

(RP)
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