Prozess in Mönchengladbach Erkelenzer von Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen

Erkelenz/Mönchengladbach · Ein junger Beamter wurde am Mittwoch freigesprochen, nachdem ihm vorgeworfen worden war, eine Frau vergewaltigt zu haben. Das mutmaßliche Opfer konnte allerdings nur lückenhafte Aussagen machen.

 Eine Statue der Justitia (Symbolbild).

Eine Statue der Justitia (Symbolbild).

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Nach achtmonatiger Pause ist am Mittwoch ein Prozess wegen Vergewaltigung vor dem Amtsgericht Mönchengladbach fortgesetzt worden. In dieser Zeit war ein Glaubhaftigkeits-Gutachten über das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer eingeholt worden. Einem 29-Jährigen wurde vorgeworfen, sich im April 2017 an einer Frau in deren Wohnung vergangen zu haben. Am ersten Verhandlungstag im August 2018 hatte der Erkelenzer den Geschlechtsverkehr mit der 28-Jährigen zugegeben, diesen jedoch als einvernehmlich bezeichnet.

Am Mittwoch ließ der 29-Jährige diese Aussage über seinen Verteidiger erneut vortragen. Es habe mehrere Kontakte via Internet gegeben, man habe sich unter anderem über sexuelle Vorlieben ausgetauscht. Die Frau habe erklärt, im Bett die devote Rolle zu bevorzugen. Er selbst möge es „dominant zu sein“, es müsse jedoch „spielerisch und einvernehmlich“ sein.

Nach den Chatverläufen sei er davon ausgegangen, dass sie seine Vorliebe teile. Schließlich sei es zu einem Treffen gekommen, bei dem auch Freunde der Frau anwesend gewesen seien. Nach der vorangegangenen Kommunikation sei für ihn klar gewesen, dass es bei diesen Treffen zum Sex kommen würde. In einem Schnellrestaurant, in das man sich zu mehreren gesetzt habe, hätten beide geflirtet. Als das Restaurant schloss, fuhr ein Freund der Frau beide zu ihr nach Hause. Der Fahrer habe sie noch zweimal gefragt, ob er fahren könne, was sie bejaht hätte. Vor dem Haus hätten sie sich geküsst, seien dann in ihre Wohnung gegangen. Dort sei es zum Geschlechtsverkehr gekommen, die Frau habe ihn dabei aufgefordert, ihr auf das Gesäß zu schlagen. Anschließend hätten sie noch geraucht und geredet. Gegen 4 Uhr habe er die Wohnung verlassen.

Vor Gericht sagte die Frau unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Aufgrund einer möglichen Borderline-Erkrankung war ein Glaubhaftigkeits-Gutachten in Auftrag gegeben worden. Eine Sachverständige gab an, dass die 28-Jährige keine detaillierte Aussage habe tätigen können. Sie habe Schwierigkeiten, Nein zu sagen, könne ihrem eigenen Willen nicht Ausdruck verleihen. Es sei möglich, dass ein einvernehmliches Geschehen nicht mit ihrer Wahrnehmung in Einklang zu bringen sei oder dass sie sich nicht ausreichend von dem Geschehen abgegrenzt habe. Dies bedeute nicht, dass die Frau lüge. Eine Borderline-Erkrankung oder Persönlichkeitsstörung liege nicht vor.

Nach dem Gutachten wurde der Angeklagte freigesprochen, da der Tatvorwurf nicht mit Sicherheit als erwiesen angesehen werden konnte. Die Richterin begründete dies mit Unwägbarkeiten, die Angaben zum Kerngeschehen hätten nicht gereicht. Die Frau habe jedoch sicher nicht bewusst eine falsche Aussage getätigt, um dem Angeklagten zu schaden. Seit Oktober 2017 waren der 29-jährige Beamte suspendiert und sein Gehalt gekürzt worden.

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