Grundstück in Lützerath Kläger scheitert vor Verwaltungsgericht

Aachen/Erkelenz · Ein Eigentümer aus Lützerath hatte gegen die drohende Inanspruchnahme seiner Wiese geklagt. Unzulässig, entschied nun das Verwaltungsgericht Aachen. Das Dorf am Tagebaurand soll abgebaggert werden.

 Blick auf Lützerath aus der Luft.

Blick auf Lützerath aus der Luft.

Foto: Ruth Klapproth

Juristisch ist nun auch die letzte offene Frage zum bevorstehenden Abbaggern Lützeraths geklärt. Das Verwaltungsgericht Aachen hat am Dienstag in insgesamt drei Klageverfahren entschieden, dass die Klagen gegen die sogenannte „bergbauliche Inanspruchnahme“ des Dorfs unzulässig sind. Das teilte das Gericht am Nachmittag mit. Geklagt hatte ein Mann, der die drohende Enteignung seines Grundstücks in Lützerath verhindern wollte (AZ: 6 K 103/21, 6 K 1726/21 und 6 K 1144/22).

Der nicht in Lützerath wohnende Kläger sei laut Gericht seit vielen Jahren im Protest gegen den Braunkohleabbau aktiv und hatte zuvor bereits eine in seinem Eigentum stehende Wiese am Hambacher Forst für ein „Protestcamp“ gegen den Tagebau zur Verfügung gestellt. Anfang 2021 erwarb er ein unbebautes Wiesengrundstück in Lützerath. Zu diesem Zeitpunkt war der Abriss Lützeraths schon beschlossen und das Eigentum am erworbenen Grundstück bereits auf Tagebaubetreiber RWE übergegangen. Unter anderem hiergegen wehrte sich der Kläger nun ohne Erfolg.

Das Verwaltungsgericht begründete sein Urteil damit, dass dem Kläger die erforderliche Klagebefugnis fehle. Insbesondere „kann er sich nicht auf sein Eigentum an dem Wiesengrundstück berufen. Dem steht hier der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen. Denn der Kläger hat das Eigentum nur deshalb erworben, um die Klagen erheben zu können“, so das Gericht. Der Kläger kann innerhalb eines Monats in Berufung gehen. Hierüber entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster.

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