Gericht hat entschieden Lützerath darf abgebaggert werden
Erkelenz · Seit Wochen haben Klimaschützer, Politik, Polizei und der Betreiber des Braunkohletagebaus auf diese Entscheidung gewartet. Jetzt hat das NRW-OVG sie verkündet. Aktivisten wollen den Abriss dennoch verhindern.
Der Betreiber RWE Power hat im Streit um ein Grundstück in Lützerath am Braunkohletagebau Garzweiler II einen Teilerfolg errungen. Das Unternehmen darf auf dem Grundstück eines Landwirts Vorbereitungen zum Abbaggern des Geländes treffen, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag in Münster entschied. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar (Az.: 21 B 1675/21 und 21 B 1676/21).
Damit hatte der Eilantrag eines Hofbesitzers und zweier Mieter am Rande des Tagebaus gegen eine Entscheidung der Genehmigungsbehörde keinen Erfolg. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Aachen einen entsprechenden Antrag auf einen vorläufigen Räumungsstopp zurückgewiesen.
RWE wollte ursprünglich nach der vorzeitigen Besitzeinweisung am 1. November 2021 mit vorbereitenden Arbeiten für das Abbaggern der Grundstücke beginnen. Dabei sollten Gebäude abgerissen und vereinzelte Bäume und Sträucher beseitigt werden. Nach der Eilentscheidung können diese Arbeiten nun beginnen.
Am Wochenende nach der Gerichtsentscheidung soll es eine Demonstration in Lützerath geben. Zudem haben Aktivisten für Samstag, 23. April, eine Großdemonstration angekündigt, zu der tausende Teilnehmer erwartet werden. Nur noch wenige Gebäude stehen in dem Ort und seit Monaten leben Klimaaktivisten in Zelten, Wohnwagen und verlassenen Häusern. Der Hambacher Forst wurde bei den Protesten als „Hambi“ berühmt, Lützerath heißt nun „Lützi“. Wie im Hambacher Wald haben Aktivisten einige Baumhäuser gebaut. Die Umsiedlung der Bewohner des Ortes wurde schon vor Jahren offiziell abgeschlossen.
Gegen den nun endgültig bevorstehenden Abriss des Dorfs haben mehrere Klimainitiativen Widerstand angekündigt. „Wenn die Gerichte RWE nicht verbieten, weiter Kohle aus der Erde zu holen, dann tun wir es eben selbst. Es kann nur ein Urteil geben: Lützerath muss bleiben“, teilte die für zivilen Ungehorsam bekannte Initiative „Ende Gelände“ mit. „Wir werden Lützerath verteidigen. Ob mit Demos, Sitzblockaden oder Baumhäusern – wir sind viele und wir werden nicht ruhen, bis der letzte Kohlebagger stillsteht.“
Die Initiative „Lützerath lebt“ schrieb: „Es ist ein Verbrechen, dass mitten in der Klimakrise in einem der Länder, die am meisten zu dieser Krise beigetragen haben, immer noch Kohle gefördert wird. Doch dieses Verbrechen wurde vor Gericht nicht verhandelt. Wir müssen die Sicherung unserer Lebensgrundlage also selbst in die Hand nehmen.“
Landwirt Eckard Heukamp, der gemeinsam mit zwei seiner Mieter gegen die Besitzeinweisung geklagt hatte, will nun gemeinsam mit seiner Anwältin überlegen, ob er vor den Bundesgerichtshof zieht. "Wir haben jetzt 14 Tage Zeit, das zu entscheiden. Ob wir es wirklich machen, ist eine andere Frage." Seinen Hof einfach verlassen wird der Landwirt aber nicht: "Ich werde möglichst lange bleiben. Warten wir mal ab, wie die politische Lage in ein paar Monaten aussieht." Für ihn steht jedoch fest: "Dass RWE so schnell wie möglich auf mein Grundstück möchte, ist klar. Wann das genau sein wird, weiß niemand. Aber letztlich werde ich es nicht verhindern können."
Am Verwaltungsgericht Aachen sind noch Klagen gegen die Grundabtretung, wie Enteignungen im Bergrecht genannt werden, und Besitzeinweisung im Hauptsacheverfahren anhängig. Enteignungen wie zum Beispiel beim Autobahnbau oder im Streit um Lützerath beim Tagebau sind immer dann möglich, wenn das Wohl der Allgemeinheit bejaht wird. Beim Tagebau Garzweiler II gilt dies wegen der Versorgung des Energiemarktes mit Braunkohle. Sie soll nach Absprachen von Bund und Ländern zum Kohleausstieg noch bis mindestens 2035 genutzt werden.