Tagebau Garzweiler Lützerath-Entscheidung bis Ende März

Erkelenz/Münster · Im Streit um die drohende Enteignung des letzten Lützerather Landwirts will das Oberverwaltungsgericht noch in diesem Monat zu einem Urteil kommen.

Das überklebte Lützerather Ortsschild.

Foto: Laaser, Jürgen (jl)

Im Verfahren um die Inanspruchnahme von Grundstücken im Örtchen Lützerath für den Braunkohletagebau Garzweiler will das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) bis Ende März entscheiden. Das teilte das OVG am Freitag bei der Jahrespressekonferenz in Münster mit.

In dem Verfahren geht es um die Beschwerden von drei Bewohnern in der Nähe der Abbaukante des Braunkohletagebaus. Sie klagen im Eilverfahren gegen die vorzeitige Einweisung der Grundstücke in den Besitz des Tagebaubetreibers RWE Power. In der ersten Instanz wurden die Eilanträge im Oktober 2021 vom Verwaltungsgericht Aachen abgelehnt. Kläger sind ein in Lützerath ansässiger Landwirt und zwei Mieter eines Wohnhauses.

Der von ursprünglichen Bewohnern weitgehend verlassene Ort ist zu einem Symbol der Anti-Braunkohle-Bewegung geworden. In einem Zeltlager campieren Aktivisten, die eine Nutzung des Geländes für den Tagebau verhindern wollen. Wie im Hambacher Forst wurden einige Baumhäuser gebaut. Von der Entscheidung des OVG hängt ab, ob es zu weiteren Protesten kommt.

(cpas/dpa)