Erkelenz Landrat bei Kita-Beiträgen eingeschaltet

Erkelenz · Rückwirkend und nicht im Sinne des Gesetzgebers - die Erkelenzer SPD hat rechtliche Bedenken, welche die Elternbeitragssatzung für Kindertagesstätten betreffen. Während Eltern klagen, wendet sich die SPD an Landrat Pusch.

In der aktuellen Fassung der Elternbeitragssatzung für Kindertagesstätten und Kindertagespflege sehen die Erkelenzer Sozialdemokraten einen Verstoß gegen geltendes Recht. Deshalb haben sie den Ratsbeschluss vom 17. Dezember, als die Neufassung verabschiedet wurde, dem Kreis Heinsberg zur Überprüfung zugestellt, teilt der SPD-Vorsitzende Dieter Spalink mit.

Kritisch gesehen werden im Wesentlichen zwei Punkte, die mit der 20-prozentigen Freistellung vom Beitrag im letzten Kindergartenjahr zusammenhängen, wenn mehr als ein Kind eine der Erkelenzer Einrichtungen besucht: "Die SPD-Fraktion sieht im Geschwisterbetrag von 80 Prozent des höheren Beitrags ein Unterlaufen des gesetzgeberischen Willens." Und: "Mit dem Beschluss vom 17. Dezember 2014 wird das Inkrafttreten der Satzung rückwirkend auf den 1. August 2014 festgelegt."

Der Wille des Gesetzgebers sei es, eine gebührenfreie Bildung im letzten Kindergartenjahr anzubieten und "mehr Bildungsgerechtigkeit sowie finanzielle Entlastung von Familien und Kommunen zu erreichen. Gerade Eltern mit mehreren Kindern erhalten die finanzielle Entlastung" nach dem Erkelenzer Ratsbeschluss nicht, erläutert Spalink für die SPD in einem Brief an Landrat Stephan Pusch, dessen Behörde die Kommunalaufsicht obliegt.

Bürger müssen von einer Kommune ein vorhersehbares und berechenbares Handeln erwarten können, betont die SPD in ihrem Brief weiter: "Deshalb dürfen belastende Gesetze oder Satzungen und darauf beruhende Verwaltungsakte, wie Gebühren- oder Beitragsbescheide, nicht auf einen vor Verkündung liegenden Zeitpunkt zurückwirken. Genau dies aber liegt vor." Die Beitragssatzung für Kindergärten und Tagespflege gelte rückwirkend zum vergangenen August, sei aber erst im Dezember beschlossen und am 20. Januar 2015 öffentlich bekanntgemacht worden.

Bürgermeister Peter Jansen habe dem Ratsbeschluss von Dezember bisher nicht widersprochen oder beanstandet, "auch angesichts einer bereits anhängigen Klage gegen schon erfolgte Beitragsbescheide", und lasse nicht erkennen, dies "in absehbarer Zeit zu tun", deshalb hat die SPD Spalink zufolge den Landrat und Kreis Heinsberg um Überprüfung gebeten.

Keine Stellungnahme zu den Vorwürfen wollte gestern die Stadt Erkelenz abgeben. Ihre Haltung dürfte aber weiterhin der entsprechen, die vor dem Ratsbeschluss zur Beitragsreduzierung im letzten Kindergartenjahr bestanden hatte. Im Dezember hatte es nach Rücksprache mit dem Städte- und Gemeindebund geheißen: "Diese Regelung ist so auszulegen, dass für (jüngere) Geschwisterkinder nach wie vor ermäßigte Beiträge erhoben werden können. Die Erhebung eines vollen Beitrages wäre jedoch mit der Bestimmung nicht zu vereinbaren."

Die Stadtverwaltung Erkelenz warte derzeit auf die Bitte um Stellungnahme oder eine Entscheidung des Landrats, sagte gestern Dr. Hans-Heiner Gotzen, der Erste Beigeordnete der Stadt, der sich zu den anhängigen Klagen wiederum äußerte: "Es ist eine Musterklage erhoben worden, an die sich einige Eltern gehängt haben. Darauf hatten wir in den Ausschüssen auch schon hingewiesen." Verhandelt werde vor dem Verwaltungsgericht Aachen, ein Termin sei aber noch nicht bekannt. Gültigkeit solle das Urteil nicht nur für die Kläger haben, betonte Hans-Heiner Gotzen: "Wir als Stadtverwaltung haben uns darauf verständigt, dass das Urteil für alle Eltern gilt."

(RP)
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