Johanniter-Stift Erkelenz Gut betreut nach dem Krankenhausaufenthalt

Erkelenz · Wilma Hellenbrandt benötigte nach einem Krankenhausaufenthalt noch Unterstützung. Die Kurzzeitpflege im Johanniter-Stift half ihr.

 Gaby Kerst vom Sozialen Dienst im Johanniter-Stift spricht mit Bewohnerin Wilma Hellenbrandt über die Kurzzeitpflege.

Gaby Kerst vom Sozialen Dienst im Johanniter-Stift spricht mit Bewohnerin Wilma Hellenbrandt über die Kurzzeitpflege.

Foto: Eva Weingärtner

(RP) „Was Kurzzeitpflege ist, wusste ich bis zu dem Zeitpunkt nicht, da ich sie selber nicht in Anspruch nehmen musste“, sagt Wilma Hellenbrandt (93), Bewohnerin einer eigenen Wohnung im Johanniter-Stift Erkelenz. Doch inzwischen weiß sie diese Möglichkeit zu schätzen: Nachdem sie aus dem Krankenhaus entlassen wurde, aber zu sehr entkräftet war, um alleine in ihrer Wohnung zurecht zu kommen.

Wilma Hellenbrandt hat keine direkten Angehörigen bis auf ihre Nichte. Doch diese ist berufstätig, und hätte sich nicht rund um die Uhr um sie kümmern können. „Meine Nichte wandte sich ans Johanniter-Stift mit der Frage nach einem Kurzzeitpflegeplatz“, erzählt die Seniorin. Zum Glück sei gerade ein Platz frei geworden. „Zwei Wochen war ich dann in Kurzzeitpflege. Danach konnte ich wieder in meine Wohnung zurückkehren.“

Dass es bei älteren Menschen nach der akutmedizinischen Versorgung in einem Krankenhaus aufgrund des noch geschwächten Zustandes oft nicht weiter ohne Begleitung und Pflege geht, ist nicht selten. Das weiß Gaby Kerst, Leitung Sozialer Dienst im Johanniter-Stift Erkelenz. „Die Kurzzeitpflege als vorübergehender Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung ist dann eine gute Möglichkeit zur Überbrückung“, sagt sie. Sie könne auch in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige, die sich Zuhause um einen pflegebedürftigen Menschen kümmern, beispielsweise in Urlaub fahren möchten.

Die Pflegekasse finanziere den pflegerischen Aufwand im Rahmen der Kurzzeitpflege bei Vorliegen ab dem Pflegegrad 2 auch dann einmal jährlich mit bis zu 1612 Euro für vier Wochen oder maximal 28 Tage Aufenthaltsdauer. Reiche dies nicht aus, könnten die finanziellen Mittel aus der Verhinderungspflege auf die Kurzzeitpflege übertragen werden. So sei es möglich, die Kurzzeitpflege um maximal nochmals vier Wochen zu verlängern, erklärt Gaby Kerst. Als Hinweis gibt sie noch, dass das Pflegegeld während der Kurzzeitpflege anteilig weitergezahlt wird.

„Unabhängig davon sind die so genannten Hotelkosten, also die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 29,54 Euro in unserer Einrichtung selber zu tragen“, erläutert Kerst. Diese würden am Ende der Kurzzeitpflege in Rechnung gestellt. Was viele nicht wissen: Diese „Hotelkosten“ könne man ebenfalls bei der Pflegekasse geltend machen, sagt Kerst.

Es kommt jedoch auch vor, dass sich jemand in Kurzzeitpflege befindet und man feststellt, dass er nach beispielsweise zwei oder vier Wochen Aufenthalt noch nicht in der Lage ist, wieder Zuhause zu leben oder er sich in der Einrichtung so wohlfühlt, dass sich an die Kurzzeitpflege die dauerhaft stationäre Pflege anschließt. „Im Johanniter-Stift verfügen wir über fünf Kurzzeitpflegeplätze“, sagt Kerst. Die Nachfrage sei jedoch bei Weitem größer. In der Regel würden die Angehörigen der Sozialdienste der Krankenhäuser nach einem Kurzzeitpflegeplatz anfragen. „Das muss meistens sehr schnell gehen“, weiß Kerst. Sie erinnert sich an eine alleinstehende Seniorin mit gebrochener Schulter, die allein überhaupt nicht Zuhause zurechtgekommen wäre, da sie eine komplette pflegerische Versorgung benötigte.

Sie weist noch darauf hin, dass vor jedem Antritt einer Kurzzeitpflege ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden muss.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort