Erkelenzer Sparkassen-Gespräch mit Professor Paul Kirchhof Steuergesetz – Vertrauensverlust droht

ERKELENZ · Paul Kirchhof, einer der bekanntesten Verfassungsrechtler der Republik, referierte in Erkelenz über eine Steuergesetzgebung, die Reformen benötigt – allein schon, um keinen „dramatischen Vertrauensverlust zwischen Staat und Bürgern“ auszulösen.

 Referent Professor Paul Kirchhof im intensiven Gespräch mit Thomas Giessing (r.), dem Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Heinsberg.

Referent Professor Paul Kirchhof im intensiven Gespräch mit Thomas Giessing (r.), dem Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Heinsberg.

Foto: Laaser, Jürgen (jl)

Wie lange braucht ein hochkompliziertes, demnach hochkomplexes System der Steuergesetzgebung wie das deutsche, um von 33.000 auf 196 Paragraphen eingedampft, de-kompliziert zu werden? Gut einen Tag, denn das Konzept dazu „liegt in einer Heidelberger Schublade“ und „der Bundestag könnte das in einem Tag umsetzen“. Paul Kirchhof ist einer der bekanntesten Verfassungsrechtler der Republik, der sich auch im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung mit der Rolle des Staates und dessen Finanzierung auseinander gesetzt hat, und alles andere als ein platter „Steuern-runter“-Herold.

Ein solcher wäre auch gar nicht eingeladen worden, in der Vortragsreihe „Demokratie“ der Kreissparkasse in Erkelenz staats- und steuerrechtliche Vorstellungen zu unterbreiten – und es wären wahrscheinlich auch nicht 300 Gäste gekommen, die Vorstandschef Thomas Giessing begrüßen und damit die Zugkraft des Referenten belegen konnte.

„Demokratie braucht ein einfaches Steuersystem!“ Die Grundthese des 75-jährigen Wissenschaftlers und Professors, der sein akademisches Forschungs- und Lehr-Leben hauptsächlich an der Heidelberger Universität verbracht hat, wo auch heute noch sein Schreibtisch mit der berühmten Schublade in der „Forschungsstelle Bundessteuergesetzbuch“ steht. Und der derart im Thema verwurzelt ist, dass er mehr als eine Stunde ohne jegliches Manuskript verständlich-flüssig referieren konnte. „Unser Steuerrecht ist klug, es ist gewachsen, aber unverständlich“, legte der frühere Verfassungsrichter Sorgen um die Demokratie des Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland dar. Unternehmenschefs und Normalsteuerzahler unterschrieben die von Beratern gefertigten Steuererklärungen ohne die geringste Ahnung, was sie da unterschrieben. Man könne zwar gelassen an eine Reform gehen, riskiere aber, wenn gar nichts geschehe, „in zehn Jahren einen dramatischen Vertrauensverlust zwischen Staat und Bürger“.

Abgeschafft gehöre beispielsweise die Erbschaftssteuer zwischen Eheleuten, die gemeinsam etwas geschaffen hätten, für die ein Teil dann zusätzliche Abgaben zu leisten hätte. Unsinnig sei die Umsatzsteuer für den Waren- und Dienstleistungsstrom zwischen Unternehmen – wandere ein Rohstoff/Vorprodukt durch drei Unternehmen bis zum Endverbraucher, müssten diese jeweils die Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzen, reiner Aufwand ohne Steuerertrag, da liege allein ein Einsparpotenzial im zweistelligen Milliardenbereich.

Bei der Einkommensteuer spitzten sich 600 Ohren in besonderem Maß: „Die Körperschaftssteuer (für Unternehmen) wird mit ihren 15 Prozent in die Einkommensteuer integriert. Die setzt pro Person 10.000 Euro als Freibetrag an, eventuell sogar 12.000. Das weitere Einkommen wird von 15 Prozent an gestaffelt bis zu einem Spitzensteuersatz von 25 Prozent belastet. Damit werden Personen und Unternehmen gleich behandelt.“

Der anhaltende Schlussbeifall zeigte, dass man nicht nur verstanden, sondern auch Sympathien für ein Modell entwickelt hatte, bei dem man selbst wissen können soll, was man als Steuererklärung unterschreibt.

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