Kreis Heinsberg Kreis kippt Kita-Gebühr

Kreis Heinsberg · Die Gebührenbefreiung für Geschwisterkinder in Kitas bleibt im Kreis bestehen. Damit ergeben sich mehrere Gebührenmodelle im Erkelenzer Land. Erkelenz und Hückelhoven hatten ein anderes Modell verabschiedet.

Für Wegberger und Wassenberger Eltern, die zwei oder mehr Kinder in derselben Kita untergebracht haben, wird der Kindergartenbesuch günstiger. Dafür sprachen sich der Jugendhilfe- und der Kreisausschuss aus. Neben dem seit August 2011 beitragsfreien dritten Kindergartenjahr wird die Gebührenbefreiung für Geschwister bestehen bleiben – entgegen früherer Pläne. Besucht mehr als ein Kind einer beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung/Tagespflege, entfällt der Beitrag für jedes weitere Kind. Das gilt auch, wenn das erste Kind im dritten Kindergartenjahr und damit beitragsfrei ist. So lautet sinngemäß die entscheidende Änderung in der Gebührensatzung. Betroffen davon sind alle Kommunen, für die das Kreisjugendamt zuständig ist. Dazu zählen im Erkelenzer Land Wegberg und Wassenberg.

Mehrere Sitzungen

Bis es zu dieser eindeutigen Regelung kam, bedurfte es mehrerer Sitzungen im Jugendhilfeausschuss. Schon am 20. Oktober sprachen sich die Fraktionen von SPD, den Grünen und der Linken für eine stärkere Entlastung von Familien aus. "Wir müssen mehr für die Familien im Kreis tun", betonte Andrea Reh (SPD). Die CDU beantragte eine Vertagung wegen Beratungsbedarf. Bei der Sitzung am 7. November in Wegberg einigten sich die Fraktionen einstimmig darauf, Geschwisterkinder von Gebühren zu befreien, auch wenn das älteste Kind von der Befreiung im dritten Kindergartenjahr profitiert. In der vorliegenden Unterlage erläutert die Kreisverwaltung ihre vormaligen Pläne, die Befreiung zu stoppen. Das Vorhaben sei nicht rechtswidrig. Seitdem die Erhebung von Elternbeiträgen kommunalisiert worden sei, sei sie alleinige Aufgabe der Jugendhilfeträger. Ob Beiträge für Geschwister erhoben würden, liege damit allein in deren Ermessen. Gleichzeitig hätten durch den Wegfall der Befreiung Zuschüsse für die Kinderbetreuung gedrosselt werden können. Als Größenordnung nannte die Verwaltung 160 000 Euro. Passiert die geänderte Satzung den Kreistag, wirkt die neue Regelung rückwirkend zum 1. August dieses Jahres. Bisher geflossene Zahlungen werden zurückerstattet.

Offen ist, wie die Städte Erkelenz und Hückelhoven auf die Änderungen reagieren. Beide Kommunen haben eigene Jugendämter und sind deshalb von der Kreisregelung nicht betroffen. Bisher waren die Kommunen mit eigenen Jugendämtern und das Kreisjugendamt stets darum bemüht, eine einheitliche Lösung für das Kreisgebiet zu finden. Die Räte von Erkelenz und Hückelhoven entschieden jedoch vor den Kreisgremien und stoppten die Gebührenbefreiung für Geschwisterkinder.

(prei)
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