Auch Beschäftigte im Kreis Heinsberg profitieren Kostenlose Mietfahrzeuge für medizinisches Personal

Erkelenzer Land · Wer im Kreis Heinsberg im medizinischen Sektor arbeitet oder alte Menschen pflegt, dem steht für den Weg zur Arbeit ein kostenloses Mietfahrzeug zu. Das Förderprogramm wurde bis Ende März verlängert.

 Auch wer im Erkelenzer Krankenhaus arbeitet, kann kostenfrei zur Arbeit fahren.

Auch wer im Erkelenzer Krankenhaus arbeitet, kann kostenfrei zur Arbeit fahren.

Foto: Ruth Klapproth

Das Land Nordrhein-Westfalen setzt das Förderprogramm für die Mobilität von Gesundheitspersonal fort. Menschen, die in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, im öffentlichen Rettungsdienst und in weiteren Einrichtungen arbeiten, können weiterhin kostenfrei Mietfahrzeuge für den Weg zur Arbeit nutzen, wenn sie über kein eigenes oder ein Dienstfahrzeug verfügen. Das Förderprogramm wurde jetzt bis zum 31. März 2021 verlängert.

 „Das Programm ist eine Anerkennung der enormen und herausfordernden Arbeit der Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich“, erklärt der Heinsberger FDP-Landtagsabgeordnete Stefan Lenzen, der auch Mitglied im Gesundheitsausschusses im Landtag ist. „Sie halten mit ihrer Tätigkeit unser Gesundheitssystem auf Laufen. Ihre Mobilität sicherzustellen ist das Mindeste, was für zur Entlastung beitragen können“.

Die Mietfahrzeuge können zunächst für die Dauer von bis zu einem Monat angemietet werden. Eine Verlängerung ist möglich. Das Förderprogramm richtet sich an alle Beschäftigten der Krankenhäuser in Erkelenz, Geilenkirchen und Heinsberg sowie der Dialysezentren. Darüber hinaus sind Mitarbeiter in voll- oder teilstationären Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Behinderung, Beschäftigte des Gesundheitsamtes, die in direktem Kontakt zu Corona-infizierten Personen stehen können und Mitarbeiter des öffentlichen Rettungsdienstes sowie stationärer Alten- und Pflegeeinrichtungen eingeschlossen. Auch die Beschäftigten des Impfzentrums des Kreises Heinsberg in Erkelenz können auf das Programm zurückgreifen. Ebenso Auszubildende sowie Mitarbeiter, die nur vorübergehend in den aufgeführten Einrichtungen arbeiten.

Alle Informationen rund um die Antragstellung finden sich im Internet auf der Webseite des NRW-Verkehrsministeriums www.vm.nrw.de sowie auf mobil.nrw

(cpas)
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