Mönchengladbach Klinikskandal: Keine vorzeitige Freilassung für Pier

Mönchengladbach · Der unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilte frühere Chefarzt des Klinikums Wegberg, Arnold Pier, kommt nicht vorzeitig aus dem Gefängnis frei. Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln habe einen entsprechenden Antrag von Pier abgelehnt, teilte das Gericht am Montag mit.

Die Schwurgerichtskammer des Mönchengladbacher Landgerichts hatte Arnold Pier im März 2011 wegen Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässiger Tötung und Körperverletzung in mehreren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Außerdem verhängte die Kammer ein vierjähriges Berufsverbot gegen den Chirurgen.

Da elf Monate der Haftstrafe als Kompensation für das überlange Verfahren bereits als abgesessen galten und zudem die Untersuchungshaft angerechnet wurde, hatte Pier bereits im Dezember 2011 die Hälfte seiner Strafe im offenen Vollzug verbüßt und den Antrag gestellt, die restliche Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Vor der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn hatte der frühere Chefarzt damit auch Erfolg. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Beschwerde ein und konnte sich damit vor dem Oberlandesgericht Köln durchsetzen. Der dortige 2. Strafsenat begründete seine Entscheidung damit, dass das Verhalten des ehemaligen Chefarzts dazu führen könne, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität des Arztberufes dauerhaft beschädigt wird. Eine vorzeitige Entlassung des ehemaligen Chirurgen aus der Haft wäre aus Sicht des Senats für die Allgemeinheit unverständlich.

Der Beschluss der Kölner Richter ist rechtskräftig.

(jco)
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