Erkelenz Kita-Beiträge: Jetzige Praxis rechtlich zulässig

Erkelenz · Gerichtsurteil von Juni erzielt nach Ansicht der Stadt für Erkelenz keinerlei Wirkung.

An der Erkelenzer Beitragspraxis für Kindergärten ändert sich nichts. Ein Gerichtsurteil von Juni, das sich mit einer Klage aus Kempen beschäftigt hatte, erzielt für Erkelenz keinerlei Wirkung, teilte Bürgermeister Peter Jansen dem Stadtrat mit.

In Nordrhein-Westfalen dürfen Städte und Gemeinden keine Kindergartengebühr für das jüngere Geschwisterkind erheben, wenn das ältere Kind im letzten Kita-Jahr, der Vorschulgruppe, ist. So hat im Juni das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden, das sich mit der Beitragspraxis im niederrheinischen Kempen zu beschäftigen hatte. Das letzte Kindergartenjahr ist landesweit grundsätzlich beitragsfrei. Dr. Hans-Heiner Gotzen, Erster Beigeordneter von Erkelenz, zuständig für die Kindergärten und Jurist, blickte damals gespannt auf die schriftlichen Ausführungen zum Urteil, da es Erkelenzer Praxis ist, für das zweite Kind einen 80-prozentigen Beitrag zu erheben, wenn sich das erste Kind im letzten Kita-Jahr befindet. Im Rat teilte Bürgermeister Peter Jansen nun mit, dass das Urteil geprüft sei: Stadtverwaltung wie auch der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen kommen zu dem Schluss, dass die Erkelenzer Praxis rechtlich "nach wie vor zulässig" ist, für das Geschwisterkind dennoch einen Teilbeitrag zu erheben. Auch die 80 Prozent sind für den Städte- und Gemeindebund akzeptabel, wenngleich er in einem Schreiben darauf hinweist, dass das Land NRW dazu eine andere Meinung vertrete: "Nach unserem Dafürhalten ist daher die Erhebung eines Anteils von 80 Prozent als Teilerhebung zu werten und dürfte insoweit nicht offenkundig unverhältnismäßig sein."

(spe)
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