Heinsberg Karl D. im Blick der Polizei

Heinsberg · Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Mittwoch kommt der Sexualstraftäter nicht in eine nachträgliche Sicherungsverwahrung. Landrat Stephan Pusch will den Mann weiter rund um die Uhr observieren lassen.

März 2009: Heinsberger demonstrieren gegen Sexualstraftäter
9 Bilder

März 2009: Heinsberger demonstrieren gegen Sexualstraftäter

9 Bilder

Der mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter Karl D., der seit März vorigen Jahres bei seinem Bruder in Randerath lebt, bleibt auf freiem Fuß. Der Bundesgerichtshof lehnte gestern die nachträgliche Sicherungsverwahrung ab und wies damit die Revision der Staatsanwaltschaft München II zurück, die eine nachträgliche Sicherungsverwahrung durchsetzen wollte. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs gibt es dazu keine rechtliche Grundlage.

Wie andere Beobachter des Falls hatte auch Landrat Stephan Pusch mit der Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gerechnet, da bereits das Landgericht München so entschieden hatte.

Trotzdem zeigte sich Pusch enttäuscht und sah sich in seiner Auffassung bestätigt, dass die Vorschriften zu einer nachträglichen Sicherungsverwahrung ins Leere laufen. Bereits kurz nachdem Karl D. nach Randerath gekommen war, hatte Pusch Kritik an der Gesetzgebung geübt. Durch deren Mängel sei er gezwungen, den Mann zum Schutz der Bevölkerung rund um die Uhr von Polizeikräften observieren zu lassen.

Gefährdungspotenzial unverändert

Diese Observation will der Landrat weiterhin aufrecht erhalten. Grundlage dafür seien zwei Gutachten, die es als hoch wahrscheinlich einschätzten, dass Karl D. rückfällig werden und schwere Straftaten begehen könne. An dem Gefährdungspotenzial und an den gesetzlichen Grundlagen habe sich bis heute nichts geändert.

Dies sei ausschlaggebend und daher werde die Observation fortgesetzt. "Die bislang getroffenen Maßnahmen, insbesondere die Observation des Karl D. sowie der Schutz zukünftiger Kundgebungen vor dem Wohnhaus in Randerath werden deswegen aufrecht erhalten. Alle polizeilichen Maßnahmen beziehen sich nach wie vor sowohl auf den Schutz der Bevölkerung und der allabendlichen Kundgebungsteilnehmer als auch auf den Schutz des Karl D. und dessen Familie", heißt es in der offiziellen Erklärung der Kreispolizeibehörde, deren Chef Pusch ist.

Obwohl die schriftliche Begründung des BGH-Urteils noch nicht vorliegt, sieht Pusch für die weitere Observation keine rechtlichen Probleme. Natürlich bringe sie auch Unannehmlichkeiten für den Bruder Helmut D. mit sich, doch habe man ihm bereits mehrfach eine bessere Zusammenarbeit angeboten. Eine Kooperation mit den Behörden würde auch dessen Lebenssituation erleichtern. "Dies ist in letzter Zeit auch besser gelaufen", sagte Pusch.

Wegen der hohen Kosten der "Rund-um-die-Uhr-Bewachung" macht sich der Landrat keine Sorgen: "Da haben wir die volle Rückendeckung des Ministeriums."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort