Kreis Heinsberg Immer mehr Fahrerfluchten

Kreis Heinsberg · Nahezu täglich meldet die Polizei im Kreis Heinsberg derzeit Unfälle, bei denen sich die Verursacher unerlaubt vom Ort des Geschehens entfernen. Es geht um kleinere Schäden, aber auch Menschen werden verletzt.

 Zollstock, Lackspachtel und Kamera sind die Werkzeuge der Polizei, um herauszufinden, wer in Frage kommt, einen Unfall verursacht zu haben – und der danach geflüchtet ist.

Zollstock, Lackspachtel und Kamera sind die Werkzeuge der Polizei, um herauszufinden, wer in Frage kommt, einen Unfall verursacht zu haben – und der danach geflüchtet ist.

Foto: ANDREAS BRETZ (Archiv)

Zwei Fahrradfahrer kollidieren. Der eine entfernt sich vom Unfallort — ohne Fahrrad, und zurück bleibt auch die verletzte andere Fahrradfahrerin. Ein Autofahrer beschädigt beim Ausparken ein Motorrad. Obwohl ihn Zeugen ansprechen, fährt er davon. "Seit 2009 sind die im Kreis Heinsberg angezeigten Verkehrsunfallfluchten steigend — 2012 ist die Tendenz weiter steigend", stellt Polizeisprecher Karl-Heinz Frenken fest.

An einem geparkten Geländewagen deutet weißer Lack darauf hin, dass der in diesem Fall zugefügte Schaden von dem Fahrer eines Pkw dieser Farbe verursacht wurde. Ein "Traktor beschädigt einen Ampelmast", und der Fahrer entfernt sich vom Unglücksort, "ohne sich um den Schaden zu kümmern", berichtete die Polizei in den vergangenen Tagen ebenfalls. All diese Fälle — es sind längst nicht alle — ereigneten sich in der zurückliegenden Woche im Erkelenzer Land. Bereits von 2009 bis 2011 ist die Anzahl der Fahrerfluchten im Kreisgebiet um fünf Prozent gestiegen.

Wurden 2009 noch 1285 Fälle registriert, so waren es ein Jahr später schon 1322 und dann 1349 im Vorjahr. Meist sind es Autos, die Autos beschädigen (etwa 90 Prozent der Fälle im vorigen Jahr, die der Polizei bekannt sind). Zu 95 Prozent waren es 2011 Kratzer im Lack, abgebrochene Außenspiegel oder eingedrückte Karosserien. Dass bei Unfällen Personen zu Schaden kommen und ein Beteiligter sich unerlaubt vom Ort des Geschehens entfernt, ist hingegen seltener, sagt Karl-Heinz Frenken. Er erinnert sich aber an Beispiele.

Meist sind es Zeugen, die helfen, einen Unfall aufzuklären. "Reue zeigende Verursacher haben wir aber auch", sagt Frenken. "Etwa die Hälfte aller Fälle von Fahrerflucht wird aufgeklärt, bei Personenschäden sind es rund 60 Prozent." Die Polizei bittet, auch bei "kleinen Parkplatzremplern" der gesetzlichen Pflicht nach einem Unfall nachzukommen. Dazu gehört die Wartepflicht an der Unfallstelle, die Angaben der Personalien und die Art der Unfallbeteiligung.

Erst wenn der Geschädigte nach Ablauf der Wartefrist (laut Frenken sind nach Angaben der Rechtsprechung 20 bis 30 Minuten ausreichend) nicht auftaucht, kann die Unfallstelle nach Hinterlassen der korrekten Anschrift und des Kennzeichens verlassen werden. Auf der sicheren Seite sei man, wenn man die Polizei informiert und die Personalien sowie das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeugs mitteilt. Und noch eine Bitte der Polizei: "Wer einen Unfall beobachtet, sollte sich als Zeuge zur Verfügung stellen."

(RP/ac)
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