Grundsteuer 2022 Knapp drei Viertel der Erklärungen in Erkelenz liegen vor
Erkelenz · Mit der Quote liegt das Finanzamt, das auch für Wegberg und Hückelhoven zuständig ist, im Vergleich zu anderen NRW-Städten relativ weit vorne. Doch noch immer fehlen viele Erklärungen.
Nachdem bereits vor einigen Wochen die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungsdaten abgelaufen war, hat das Finanzamt Erkelenz, das auch für Wegberg und Hückelhoven zuständig ist, eine Bilanz gezogen. „Im Finanzamt Erkelenz liegen insgesamt 39.300 Erklärungen vor, rund 74 Prozent. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Michael Kranz, Leiter des Finanzamts. Mit dieser annähernden Dreiviertelquote liegt Erkelenz im NRW-Vergleich weit vorne.
„Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten. Das bedeutet, dass wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern werden.“
Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.
Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich. Auch die Unterstützungsangebote auf der digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung.
Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs bei uns im Finanzamt bearbeitet,“ so Kranz weiter. „Sobald die Erklärung bearbeitet wurde, erhalten sie von uns eine Nachricht beziehungsweise Ihre Bescheide.“
Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind demnach ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
„Unsere eingerichtete Grundsteuer-Hotline bleibt auch nach Ablauf der Abgabefrist wie gewohnt erreichbar“, sagt Michael Kranz. „Die meisten Anliegen können wir am telefonisch klären.“ Die Erkelenzer Hotline ist unter 02431 801-1959 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar.
In Nordrhein-Westfalen müssen insgesamt rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren.