Feuerwerk im Erkelenzer Land Das sind die Regeln an Silvester

Erkelenzer Land · Wo genau im öffentlichen Raum geböllert werden darf und wo nicht, können Kommunen per Allgemeinverfügung bestimmen. Das planen die vier Städte im Erkelenzer Land.

Bunter Himmel über Erkelenz: An Silvester dürfte es lauter werden als im vergangenen Jahr.

Bunter Himmel über Erkelenz: An Silvester dürfte es lauter werden als im vergangenen Jahr.

Foto: Jürgen Laaser

(RP) Zu Silvester kehrt in diesem Jahr im Erkelenzer Land wieder Normalität ein. In dieser Woche dürfen ab dem 29. Dezember wieder Feuerwerkskörper verkauft werden und auch die Silvesterfeuerwerke werden in der Neujahrsnacht wieder zurückkehren.

In den vergangenen beiden Jahren war es verhältnismäßig ruhig gewesen. Das lag daran, dass wegen der Corona-Pandemie größere und unkontrollierte Menschenansammlungen nicht erwünscht waren. Zudem sollten die ohnehin schon an der Belastungsgrenze arbeitenden Krankenhäuser durch Böllerunfälle nicht zusätzlich belastet werden.

So war auch der Verkauf von Feuerwerkskörpern in den Märkten verboten, öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie jede Verwendung von Pyrotechnik auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen war untersagt. Theoretisch war das Abbrennen noch vorhandener Feuerwerkskörper auf dem eigenen Grundstück zwar erlaubt, am Nachthimmel war es in Erkelenz und Umgebung allerdings deutlich dunkler als sonst üblich.

In diesem Jahr sieht die Lage anders aus: Wo genau im öffentlichen Raum geböllert werden darf und wo nicht, können Kommunen per Allgemeinverfügung bestimmen. Großstädte wie Köln, München, Stuttgart oder Berlin haben etwa Verbotszonen im Stadtgebiet eingerichtet.

Für die vier Städte des Erkelenzer Landes ist die Marschrichtung klar: Die Städte Erkelenz, Hückelhoven, Wegberg und Wassenberg planen keine Einschränkungen, Bürger können  sich – natürlich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen – treffen und böllern, wo sie wollen. „Wie werden keine ordnungsbehördlichen Verbote für bestimmte Zonen im Stadtgebiet vorsehen. Dies haben wir auch bereits in den letzten Jahren nicht praktiziert“, sagt etwa Hans-Heiner Gotzen, Erster Beigeordneter der Stadt Erkelenz. Ganz ähnlich äußerten sich die drei anderen Kommunen.

Große Ansammlungen von Menschen wie etwa in Mönchengladbach oder Düsseldorf sind im Erkelenzer Land allerdings ohnehin nicht zu erwarten.

Erlaubt ist der Kauf von Böllern, Raketen und weiterem Kleinfeuerwerk für Personen ab 18 Jahren und ausschließlich im Zeitraum vom 29. bis einschließlich 31. Dezember.

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