Städte bereiten sich auf Jahreswechsel vor Diese Regeln gelten an Silvester

Erkelenzer Land · Es wird zwar kein Feuerwerk in Deutschland verkauft, Restbestände dürfen privat aber gezündet werden. Viele kaufen jenseits der Grenze.

 Feuerwerk gehört für Viele zum Jahrswechsel dazu. Es gibt aber einiges zu beachten.

Feuerwerk gehört für Viele zum Jahrswechsel dazu. Es gibt aber einiges zu beachten.

Foto: dpa-tmn/Florian Schuh

Für Menschen mit einem Interesse an Pyrotechnik wird das Jahr 2021 wahrscheinlich ohne großen Knall enden. Laut Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der seit dem 28. Dezember gültigen Fassung sind zum Jahreswechsel öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie jede Verwendung von Pyrotechnik auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen untersagt. Wo genau im öffentlichen Raum das Böllerverbot gilt, können Kommunen per Allgemeinverfügung bestimmen.

Auch den Verkauf von Silvesterfeuerwerk hatte das Bundesinnenministerium in der vergangenen Woche per Verordnung verboten. Mit diesen Maßnahmen sollen – wie schon 2020 – die Kliniken und Rettungsdienste durch Unfälle und Verletzungen nicht zusätzlich belastet werden. Außerdem sind die verschärften Regeln der hoch ansteckenden Omikron-Variante geschuldet. Wie viel Feuerwerk am Ende allerdings gezündet wird, bleibt abzuwarten. Belgische Händler kurz hinter der Grenze melden einen großen Ansturm deutscher Kunden, da dort der Verkauf weiterhin gestattet ist. Auch Reste der vergangenen Jahre, die sicherlich noch in dem ein oder anderen Keller zu finden sind, dürften privat gezündet werden.

Die Verwaltung der Stadt Hückelhoven teilt mit, dass der städtische Ordnungsdienst am Silvesterabend wie üblich unterwegs sein wird, um das Stadtgebiet zu kontrollieren. Böllerverbotszonen seien in der ehemaligen Zechenstadt keine eingerichtet.

Aus Sicht des Ordnungsamtes besteht in Wegberg an Silvester kein besonderer Regelungsbedarf über die geltende Corona-Schutzverordnung hinaus, da es in der Mühlenstadt keine traditionellen Versammlungsorte gebe, an denen Feuerwerk abgebrannt werde. Die Wegberger Eisbahn und das Weihnachtsdorf auf dem Rathausplatz als Publikumsmagneten schließen am 31. Dezember bereits vor Mitternacht, so dass die Stadtverwaltung auch hier keine größeren Menschenansammlungen erwartet. Im vergangenen Jahr, als an Silvester zusätzlich ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen galt und die Gastronomie geschlossen war, konnte das Ordnungsamt keine Auffälligkeiten feststellen, die einen besonderen Handlungsbedarf ausgelöst hätten. Dennoch wird der Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes dafür Sorge tragen, dass es in der Silvesternacht zu keinen Verstößen gegen die Corona-Regeln kommt.

Auf die Unterstützung privater Sicherheitsdienste setzen die beiden Städte Erkelenz und Wassenberg. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Ordnungsämter werden am Silvesterabend zu allgemeinen Kontrollen unterwegs sein, um zu prüfen, ob die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung eingehalten werden. Ein generelles Verbot öffentlicher Ansammlungen werde nicht erlassen, heißt es. Hans-Heiner Gotzen, der Erste Beigeordnete der Stadt Erkelenz begründet das so: „Im Jahr 2020 hat es keine besonderen Vorkommnisse gegeben. Zudem sind hier die Voraussetzungen andere als etwa in Mönchengladbach.“

In der großen Nachbarkommune Mönchengladbach wurden die Schutzregeln hingegen noch einmal verschärft: Die Stadt hatte bereits vor einigen Tagen ein Böllerverbot für fünf Bereiche erlassen. Jetzt wurde zusätzlich ein Ansammlungsverbot in bestimmten Zonen ausgesprochen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort