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Zum Thema Bauen Mehr Online-Serviceleistungen in Erkelenzer Stadtverwaltung

Erkelenz · Anfragen rund um das Thema Bauen sind in Erkelenz nun auch digital möglich. Das betrifft zum Beispiel Bauakteneinsicht, Bauarchiv und Baulast-Abfragen.

 Rund um das Thema Bauen gibt es nun mehr Online-Möglichkeiten für Erkelenzer Bürger.

Rund um das Thema Bauen gibt es nun mehr Online-Möglichkeiten für Erkelenzer Bürger.

Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Schon 2017 verabschiedete die Bundesregierung das sogenannte Bundeszugangsgesetz. Dies verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch online anzubieten. Viele Städte und Gemeinden hinken diesbezüglich noch hinterher, in Erkelenz sind nun allerdings einige neue Online-Leistungen hinzugekommen.

Ganz neu können nun auch Anträge auf Bauakteneinsicht und auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis digital gestellt werden. Damit werden Aufwand und Bearbeitungszeiten für alle Beteiligten verkürzt, teilt die Stadt mit.

Mehrfach täglich würden Bürgerinnen und Bürger im Bauamt nach einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis fragen oder um Bauakteneinsicht bitten. Bislang konnte dies nur telefonisch oder per E-Mail beantragt werden. Oft fehlten dabei notwendige Angaben und die entstandenen Rückfragen führten zu Mehraufwand und Verzögerungen.

Deshalb können die Anträge nun über das Serviceportal der Stadt gestellt werden (service.erkelenz.de). Hier werden alle benötigten Informationen abgefragt, wie beispielsweise Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück oder Name des Bauherrn. Die Antragsteller erhalten anschließend zeitnah eine Antwortmail.

Das Bauarchiv hält Akten über Bauvorhaben ab etwa 1950 vor, die von Personen mit berechtigtem Interesse (zum Beispiel Kaufabsicht) eingesehen werden können. Nach Antragstellung wird eine Rückmeldung versendet, ob für die Anfrage Bauakten vorhanden sind. Wenn ja, wird gleichzeitig ein Link zur Terminvereinbarung mitgeschickt. Zum Termin sind die angefragten Akten dann bereits herausgesucht und können eingesehen werden.

Zum Beispiel bei Erwerb eines Grundstückes kann bei der Bauaufsichtsbehörde erfragt werden, ob zu dessen Lasten eine Baulast eingetragen ist. Auch diese Auskunft kann nun digital beantragt werden und wird anschließend gegen eine Gebühr schriftlich von den Mitarbeitern beantwortet.

Voraussetzung ist wie für alle Online-Dienstleistungen die einmalige Registrierung beim Servicekonto NRW. Dafür sind in den Anträgen bereits viele Felder automatisch vorausgefüllt

(RP)
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