Erkelenz Endspurt für den großen Heckenschnitt

Erkelenz · Nur noch bis Ende dieses Monats dürfen im heimischen Garten Hecken und Bäume im großen Stil gestutzt werden – das schreibt das Bundesnaturschutzgesetz vor. Grund: Dort brütende Vögel sollen auf keinen Fall gestört werden.

 Caroline Tischbein zeigt, wie man es richtig macht: Die Geschäftsführerin des Erkelenzer Gartencenters Müller-Platz hat zurzeit eine Menge zu tun. Nur noch bis zum 28. Februar darf Hecken radikal zu Leibe gerückt werden.

Caroline Tischbein zeigt, wie man es richtig macht: Die Geschäftsführerin des Erkelenzer Gartencenters Müller-Platz hat zurzeit eine Menge zu tun. Nur noch bis zum 28. Februar darf Hecken radikal zu Leibe gerückt werden.

Foto: günter passage

Nur noch bis Ende dieses Monats dürfen im heimischen Garten Hecken und Bäume im großen Stil gestutzt werden — das schreibt das Bundesnaturschutzgesetz vor. Grund: Dort brütende Vögel sollen auf keinen Fall gestört werden.

Über mangelnde Arbeit kann sich Caroline Tischbein zurzeit nicht beklagen. "Wir haben viel zu tun", sagt die Geschäftsführerin des Erkelenzer Gartencenters Müller-Platz. Häufiger Kundenwunsch: das Stutzen von Hecken im großen Stil — gesetzlich ist das nur noch bis zum 28. Februar erlaubt.

Grund dieser Befristung: Sich in den Hecken niederlassende Vögel sollen auf keinen Fall beim Brüten gestört werden — Ausnahmen gibt es nur, wenn der Bestand einer Hecke oder eines Baumes gefährdet ist. Ist das nicht der Fall und der Privatgärtner macht nach dem 28. Februar munter einen Radikalschnitt, kann es für ihn teuer werden. Form- und Pflegeschnitte sind aber das gesamte Jahr über erlaubt.

Zurzeit spiele auch die Witterung für den Heckenschnitt richtig mit, sagt Tischbein. "Bei Temperaturen um die null Grad kann man gut schneiden — bei Minusgraden ist das bedeutend schwerer." Einfach so rumschneiden solle man aber nicht. "Mir tut es in der Seele weh, wenn ich sehe, wie grob Hecken zum Beispiel an Straßenrändern geschnitten werden. Die werden einfach abgedroschen." Für den heimischen Garten empfiehlt Tischbein dringend, die Schnittflächen so klein wie möglich zu halten. "Dann kann sich die Pflanze auch schnell wieder erholen." Dafür werde aber eben auch entsprechendes Arbeitsmaterial benötigt. "Vernünftige Astsägen und Astscheren braucht man einfach für saubere Schnitte."

Zudem benötige eine Hecke ein starkes Fundament — auch, um bei Schneelast nicht einzubrechen. "Unten sollte sie breiter als oben sein. Am besten ist daher ein trapezförmiger Schnitt. Und auch unten herum sollte sie genügend Sonne bekommen können."

Caroline Tischbein berichtet, dass es häufiger vorkomme, dass Kunden die gesetzliche Befristung für das radikale Heckenstutzen nicht kennen. "Die sind dann sehr überrascht, zeigen aber Verständnis, wenn man ihnen den Grund dafür erläutert." In dem Fall müsse der Gartenbesitzer damit dann eben bis zur Zeit ab dem 1. Oktober warten.

Die beste "Kontrollinstanz" für Fehlverhalten sei häufig die Nachbarschaft: "Ich höre häufig von Fällen, in denen es unter Nachbarn wegen Pflanzen oder Zäunen zu erheblichen Streitigkeiten kommt. Die rufen dann gerne auch mal beim Ordnungsamt an."

Das tat auch die RP. "Das kommt in der Tat häufig vor — freilich in der Regel wegen Überwuchs", berichtet Jürgen Pelz vom Erkelenzer Ordnungsamt. In den zehn Jahren, die er nun an dieser Stelle arbeite, sei es nur drei, vier Mal vorgekommen, dass er wegen eines Verstoßes gegen besagtes Gesetz kontaktiert worden sei. "In diesen Fällen lag aber jeweils eine Ausnahmegenehmigung vor, war also alles rechtens."

(RP/rl)
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