Erkelenz Drogenkonsument vor Gericht als Dealer entlarvt

Erkelenz · In der Erkelenzer Wohnung des Angeklagten(21) entdeckten Polizeibeamte im vergangenen Jahr zahlreiche Tütchen mit kleinen Mengen Cannabis. Drogenfahnder durchsuchten damals die Wohnung des 21-Jährigen, weil sie zuvor das Haus observiert hatten. Jetzt musste sich der 21-Jährige, der inzwischen in Mönchengladbach lebt, wegen Drogenhandels vor dem Jugendrichter verantworten.

Doch der Angeklagte behauptete ungerührt, dass er die abgepackten Cannabismengen nur für den eigenen Konsum verwendet habe. Aber die Polizeibeamten, die nach anonymen Hinweisen zur Tatzeit das Haus des 21-Jährigen observiert hatten, berichteten vor Gericht von ihren Beobachtungen: "Nach Telefonaten kamen damals regelmäßig Personen in die Wohnung des 21-Jährigen, die wir aus der Drogenszene kannten." Mit denen habe er nie etwas zu tun gehabt, beteuerte dagegen der junge Mann.

Die Beamten hatten damals auch zwei Feinwaagen entdeckt. "Ja, die brauchte ich, um als Käufer und Konsument nicht betrogen zu werden", reagierte der Angeklagte gelassen. Auch für das gestückelte Geld neben den Drogen gab es keine einleuchtende Erklärung von der Anklagebank. Der 21-Jährige gab lediglich zu, drei Jahre lang Cannabis konsumiert zu haben. Aber vor ein paar Wochen habe er damit aufgehört. Mit der Drogenberatung habe er noch nie Kontakt gehabt.

Zum ersten Mal steht der Angeklagte, der weder über einen Schulabschluss noch über eine Ausbildung verfügt, nicht vor Gericht. Er wurde bereits wegen Waffen- und Drogenbesitzes verwarnt und musste Arbeitsstunden leisten, die allerdings erst nach Beugearrest.

Staatsanwalt und Jugendrichter hatten zunächst die Erklärungen des Angeklagten ohne zu zweifeln hingenommen. Am Ende änderte sich das. Sie nahmen ihm die Story vom Eigenkonsum der Cannabismengen nicht mehr ab. Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von 3600 Euro (90 Tagessätze zu je 40 Euro). Schließlich habe der Angeklagte ein Teilgeständnis, nämlich den Besitz von Drogen, zugegeben.

Am Ende verurteilte ihn der Jugendrichter wegen Drogenhandels zu einer sechsmonatigen Jugendstrafe mit Bewährung. In den nächsten zwei Jahren wird der Dealer von einem Bewährungshelfer begleitet. Außerdem muss er Kontakt zur Drogenberatung aufnehmen.

(RP)
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