Erkelenz Bürgerbeirat: Klage abgewiesen

Erkelenz · Fünf Erkelenzer wollten sowohl ein politisches Mandat ausüben als auch Mitglied im Bürgerbeirat für die Umsiedlungsorte sein. Sie klagten vor dem Verwaltungsgericht Aachen und haben verloren.

 Die Kandidaten für den neuen Bürgerbeirat stellten sich im März in einer Broschüre vor. Zwei von ihnen haben schon ihren Rücktritt aus dem Gremium erklärt.

Die Kandidaten für den neuen Bürgerbeirat stellten sich im März in einer Broschüre vor. Zwei von ihnen haben schon ihren Rücktritt aus dem Gremium erklärt.

Foto: Jürgen Laaser

Erkelenz/Aachen Das Verwaltungsgericht in Aachen hat über die Besetzung des Bürgerbeirats für Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Berverath entschieden — die Regelung, dass politische Mandatsträger diesem Beirat nicht angehören dürfen, ist rechtmäßig, erklärte das Gericht gestern. Das hatten fünf Erkelenzer anders gesehen und geklagt.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte der Stadtrat mit Mehrheit beschlossen, dass Mandatsträger aus Stadtrat und Ausschüssen nicht gleichzeitig im Bürgerbeirat für die künftigen Umsiedlungsorte sitzen sollen. Die jetzigen Kläger hatten dennoch kandidiert und waren im April gewählt worden. Im Mai teilte ihnen die Stadt daraufhin mit, dass sie dem Bürgerbeirat nicht angehören dürfen. Dagegen reichten sie Klage ein — und die wurde gestern abgewiesen.

In die Orte soll Ruhe einkehren

Behalten werden die Kläger nun ihre politischen Mandate im Stadtrat, in den Bezirksausschüssen und im Braunkohlenausschuss. "Wir haben alles getan, um an der Gestaltung der Orte über den Bürgerbeirat mitzuwirken. Die Entscheidung des Gerichts ist schmerzhaft, aber wir haben jetzt eine klare Lösung — ich strebe keine Berufung an", sagte nach der Verhandlung in Aachen Hans-Josef Dederichs, der die Grünen im Stadtrat vertritt und für Kuckum in den Beirat gewählt worden war. Ähnliches erklärte Andreas Hünermann, der ergänzte: "Ich möchte, dass jetzt Ruhe in die Dörfer einkehrt."

Ohne die Kläger kann der Bürgerbeirat bald konstituiert werden. Er begleitet, berät und vertritt die Belange von rund 1700 Menschen während der Umsiedlung für den Braunkohlentagebau. Geplant war die Arbeitsaufnahme bereits für das Frühjahr, nachdem der Bürgerbeirat in den fünf Orten im April gewählt worden war. "Sobald das Urteil nicht angefochten wird, ist es rechtskräftig.

Dann kann der Bürgermeister zur konstituierenden Sitzung des Beirats einladen", erklärte Dr. Hans-Heiner Gotzen, der Erste Beigeordnete der Stadt, zum weiteren Vorgehen. Im Dezember könnte es so weit sein. Was bleiben wird, ist eine dünne Personaldecke für den Bürgerbeirat. Denn neben den fünf Klägern haben ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied bereits ihre Rücktritte erklärt (die RP berichtete).

Gerechtfertigt nannte die 4. Kammer des Aachener Verwaltungsgerichts den vom Erkelenzer Stadtrat mit Mehrheit gefassten Beschluss, politische Mandatsträger aus dem Bürgerbeirat auszuschließen. Der Beirat besitze eine beratende Funktion und keine Entscheidungskompetenz.

Er sei als Bindeglied zwischen den von der Umsiedlung betroffenen Menschen und den politischen Entscheidungsträgern konzipiert. Das stelle ein sachgerechtes Kriterium dar, "um den Ausschluss der Mandatsträger von diesem Gremium zu rechtfertigen". Der Ausschluss kommunalpolitischer Mandatsträger sei nicht hinnehmbar, hatten hingegen die Kläger argumentiert. Sie sahen dies in einem Konflikt mit dem Grundgesetz und der Gemeindeordnung stehen.

(RP/rl)
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