Erkelenzer Land Blechschäden trotz 30 Tonnen Salz

Erkelenzer Land · Für ein paar Stunden war das Erkelenzer Land am Wochenende unter einer dicken Schneedecke verschwunden. Was so malerisch aussah, hielt Autofahrer und Winterdienst auf Trab. Mit fünf Fahrzeugen rückten die Mitarbeiter des Erkelenzer Bauhofes am Sonntagabend aus und streuten bis kurz vor Mitternacht 30 Tonnen Salz.

Alle Unfallautos auf Winterreifen

Zum Ärger mancher Autofahrer startete die Streuaktion erst eine gute Stunde nachdem die ersten Flocken kamen. „Während des Schneefalls fahren wir nicht“, sagte dazu gestern Bauhof-Leiter Karl-Heinz Schiffers. Die Begründung: Erst wenn bereits eine kleine Schneeschicht auf der Straße liege, könnten die Streumittel darauf haften. „Das ist technisch nicht anders möglich“, betonte Schiffers.

Bei der Feuerwehr blieb es hingegen ruhig. Musste sie am Freitag noch wegen des Sturms 40 Mal ausrücken, zog der Schneefall auf den Straßen im Erkelenzer Land lediglich Blechschäden nach sich. „Da waren dann unsere Kollegen von der Polizei gefragt“, sagte Dienststellenleiter Thomas Kähler.

Zehn Mal krachte es am Wochenende in Erkelenz, Wegberg, Hückelhoven und Wassenberg. So zumindest die offiziellen Zahlen der Polizei. Denn nicht jeder Bagatellschaden wird gemeldet. Verletzt wurde niemand. „Das war sicher der festen und gut befahrbaren Schneedecke zu verdanken“, erklärte Polizeisprecher Karl-Heinz Frenken. Mittlerweile seien auch die meisten Autos mit Winterreifen ausgestattet, sogar die Unfallwagen seien vernünftig bereift gewesen. Auch die Autobahnpolizei hatte glücklicherweise lediglich Blechschäden zu vermelden.

Wer sich über schlecht gestreute Straßen ärgerte, muss die Schuld jedoch nicht nur bei der Stadt suchen. „Wir haben den Winterdienst für etliche Straßen per Satzung an die Anlieger übertragen“, sagte Dieter Stumm, Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes der Stadt Erkelenz. Lediglich Ortsdurchfahrten, Bundes-, Land- und Kreisstraßen räumt der Bauhof im Winter. Dabei geht er nach einem Streuplan vor und befreit zunächst wichtige Kreuzungsbereiche von Schnee und Glatteis.

Rund 80 Prozent der Straßen räumen die Anwohner in Eigenregie. „Die Gehwege müssen ohnehin von den Eigentümern des anliegenden Hauses geräumt werden“, sagte Stumm. Und zwar werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr und sonn- und feiertags ab 9 Uhr. Eigentümer dürfen den Winterdienst auch auf ihre Mieter übertragen. Das muss dann jedoch im Mietvertrag schriftlich festgelegt werden. „Zudem entbindet es den Eigentümer nicht von der Verantwortung“, erläutert Stumm. Im Zweifelsfall haftet dieser selbst.

(RP)
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