Kreis Heinsberg Blauzungenkrankheit in Heinsberg

Kreis Heinsberg · Nun ist auch bei einem Schaf im Kreis Heinsberg die Blauzungenkrankheit festgestellt worden, wie Kreis-Amtstierarzt Dr. Franz-Josef Franken gestern bestätigte.

Im Rahmen der amtlichen Überprüfungen war bei einem Schaf haltenden Betrieb war in Heinsberg am 22. August ein erkranktes Schaf aufgefallen, das sich von der Herde absonderte und Verklebungen im Maulbereich aufwies. Die Untersuchung einer Probe beim Friedrich-Löffler-Institut für Tiersseuchen bestätigte den Verdacht. Der betroffene Betrieb, der 17 Schafe hält, wurde gesperrt, die Tötung der erkrankten Tiere ist nach Mitteilung des Kreises zurzeit nicht vorgesehen.

Für den gesamten Kreis und die anderen Kreise im so genannten Gefährdungsgebiet (Aachen, Düren, Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis, Stadt Aachen) gilt weiterhin ein „Stand still“ für alle Wiederkäuer. Jeglicher Transport, auch zur Schlachtung, ist nicht erlaubt.

Nach Abstimmung mit dem Veterinärausschuss der EU-Kommission, dem Bund und allen Bundesländern wurde jedoch die Stallpflicht gelockert. Das Aufstallungsgebot gilt nur noch während der Nachtstunden. Von dem Aufstallen kann ganz abgesehen werden, wenn die Tiere nachweislich mit einem zugelassenen Insektizid behandelt worden sind.

Für Menschen ungefährlich

Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht ansteckende, von Stechmücken übertragene Infektionskrankheit, an der vor allem Schafe, aber auch Rinder und Ziegen, erkranken und verenden können. Typische Symptome sind vermehrter Speichelfluss, erhöhte Körpertemperatur, Apathie, Rötung und Schwellung der Mundschleimhäute. Die Zunge schwillt an und wird blau. Da es sich bei der Blauzungenkrankheit um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, werden alle Tierhalter werden aufgefordert, den Gesundheitszustand ihrer Tiere besonders genau zu beobachten und eventuelle Todesfälle und klinische Veränderungen sofort ihrem Tierarzt bzw. dem Veterinäramt zu melden. Grundsätzlich sind alle Halter von Wiederkäuern und anderer landwirtschaftlicher Nutztiere im Kreis Heinsberg verpflichtet, ihre Tiere beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Da von jedem Tier eine potentielle Gefahr ausgeht, erfasst die Verordnung nicht nur Betriebe, sondern auch Privathalter. Gemeldet werden muss also auch das „Hobby-Schaf“.

Kontakt: Veterinäramt des Kreises; % 0 24 52 / 13 39 09 und 13 39 15.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort