Erkelenz Bewährungsstrafe für Kirchendieb

Erkelenz · Das Erkelenzer Amtsgericht verhandelte am Mittwoch den Diebstahl von fünf Heiligenfiguren aus der Venrather Kirche. Der angeklagte, spielsüchtige Hückelhovener (48) räumte die Taten ein. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Nach einer Stunde Verhandlung konnte der Vorsitzende Richter Michael Floeth bereits das Urteil sprechen: Für Kirchendiebstahl in zwei Fällen verurteilte er den geständigen Angeklagten aus Hückelhoven zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Carla Krauß hatte für die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer auf acht Monate auf Bewährung für den nicht vorbestraften Angeklagten plädiert, Pflichtverteidiger Jörg Brinkmann auf fünf Monate auf Bewährung.

Die ursprüngliche Anklage war von folgendem Sachverhalt ausgegangen: In der Zeit vom 12. November 2013 bis 10. Januar 2014 habe der Angeklagte vier sakrale Holzfiguren und ein Altarkreuz im Wert von insgesamt etwa 60.000 Euro aus der katholischen Kirche St. Valentin gestohlen. Im Zeitraum vom 10. Januar bis 28. Januar 2014 habe er eine weitere sakrale Holzfigur im Wert von etwa 10.000 Euro entwendet. Anschließend habe er die Figuren veräußert.

Die Tatvorwürfe räumte der Angeklagte vorbehaltlos ein. Sein "Bedürfnis nach Zockerei" sei so groß gewesen, dass er dafür mehr Geld gebraucht habe, als ihm zur Verfügung gestanden hätte. Als Bauarbeiter in der Venrather Kirche (St. Valentin wird zurzeit umfassend saniert) sei er auf die Heiligenfiguren aufmerksam geworden - die standen dort auf einem Podest in Folie verpackt. Da er als Bauarbeiter zudem wusste, wo der Schlüssel für die Kirche deponiert war, sei es ihm ein Leichtes gewesen, sich jeweils Zugang ins Innere der Kirche zu verschaffen.

Die entwendeten Figuren habe er dann jeweils ins Auto gepackt - und dort auch zunächst gelagert. "Sie haben die Figuren im Auto gelassen - auch auf die Gefahr hin, dass sie dort entdeckt werden?", fragte Richter Floeth ein wenig verblüfft nach. "Ich habe mir da überhaupt keine Gedanken drüber gemacht", antwortete der Anklagte. Danach habe er sie der Reihe nach an einen Antiquitätenhändler aus Hückelhoven verkauft.

Dieser wurde nun als Zeuge vernommen. Nachdem die Diebstähle Anfang Februar 2014 entdeckt worden waren und es dazu mehrere Presseveröffentlichungen gegeben hatte (die Rheinische Post brachte den Stein ins Rollen), meldete sich besagter Antiquitätenhändler bei der Polizei, gab an, die entsprechenden Figuren von dem Angeklagten gekauft und umgehend weiterverkauft zu haben - freilich zu einem erheblichen geringeren Preis. Den Verkehrswert für die Heiligenfiguren, die daraufhin wieder ihren Weg zurück nach St. Valentin fanden, gab er auf Nachfrage Floeths mit "ungefähr je rund 1000 Euro" an - das gesamte Diebesgut habe also einen Verkehrswert von etwa 6000 Euro gehabt.

Dennoch sprach Floeth in seinem Urteil von einem "Diebstahl in besonders schwerem Fall" - schließlich seien die Figuren aus einer Kirche gestohlen worden. Weil der Angeklagte aber geständig und nicht vorbestraft war, fiel das Urteil milde aus - vor allem aber auch deswegen, weil aufgrund seiner Spielsucht auf verminderte Schuldfähigkeit entschieden wurde. Nach einer sechswöchigen stationären Therapie im Herbst 2014 (Floeth: "Die belegt seine Spielsucht") befindet sich der Angeklagte seitdem in ambulanter Behandlung. Pflichtverteidiger Jörg Brinkmann sagte vor dem Urteilsspruch: "Der Angeklagte ist geläutert und zeigt starke Reue. Er weiß, dass er erheblichen Mist gebaut hat, wie er es selbst einmal gesagt hat."

(emo)
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