Erkelenz Azubis müssen meist keine Steuern zahlen

Erkelenz · Viele Schulabgänger sind gerade ins Berufsleben gestartet. Mit dem ersten eigenen Gehalt kommen oft Fragen auf, wie: Müssen auch Auszubildende Steuern zahlen? Wenn ja, ab welchem Betrag? Worauf ist zu achten? Dagmar Andernach-Lürken, Leiterin des Finanzamts Erkelenz: "Grundsätzlich müssen auch Auszubildende Steuern zahlen. In der Praxis ist es jedoch so, dass insbesondere im ersten Ausbildungsjahr meist noch gar keine Steuern anfallen." Ein lediger Azubi darf monatlich rund 950 Euro verdienen, bevor Lohnsteuer fällig wird. Für Verheiratete oder Azubis mit Kindern sind die Freibeträge noch höher.

Verdient ein Auszubildender so viel, dass er Steuern zahlen muss, kümmert sich der Arbeitgeber darum, zieht sie direkt vom Lohn ab und überweist sie an das Finanzamt. Auszubildende müssen dem Arbeitgeber dafür lediglich ihre elfstellige steuerliche Identifikationsnummer, ihr Geburtsdatum und die Information, ob es sich um das erste Dienstverhältnis handelt, mitteilen. Wer seine Identifikationsnummer nicht kennt oder vergessen hat, kann sie (auch über das Internet) beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen. Eine Steuererklärung müssen Azubis normalerweise zwar nicht abgeben, "wurden aber Steuern einbehalten, kann es sich für sie aber lohnen". Wer zum Beispiel höhere Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte und Berufsschule, Bewerbungskosten, Aufwendungen für Fachliteratur und Schreibmaterialien hatte, solle die angeben.

Für Eltern von Azubis hat Dagmar Andernach-Lürken ebenfalls Tipps: Unabhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung haben sie auch für volljährige Kinder jedenfalls dann weiter Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder, solange sich das Kind in der ersten Berufsausbildung befindet und das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat.

(RP)
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