Erkelenz AVV stellt auf elektronische Abonnement-Tickets um

Erkelenz · Verkehrsverbund sieht viele Vorteile des neuen Tickets und klärt über Anforderungen an den Datenschutz auf.

Im Aachener Verkehrsverbund (AVV), zu dem der Kreis Heinsberg gehört, werden derzeit die ersten Fahrkarten als elektronische Tickets (eTickets) auf Chipkarten mit Gültigkeit ausgegeben. Für den Fahrgast bedeutet dies, dass alle relevanten Informationen zu seinem Fahrschein nunmehr elektronisch auf Chipkarte gespeichert werden. Auf dem integrierten Chip befinden sich grundsätzlich Informationen zur Ticketart, dem Geltungsbereich und der Geltungsdauer. Handelt es sich um ein persönliches Ticket, befinden sich zusätzlich Name, Geburtsdatum sowie Geschlecht auf dem Chip.

"Hierbei werden alle datenschutzrechtlichen Anforderungen wie Transparenz, Datensparsamkeit und Löschmöglichkeiten strengstens berücksichtigt", betont der AVV in einer Pressemitteilung und ergänzt: "Die Bildung von personenbezogenen Bewegungsprofilen ist ausgeschlossen, da ein Austausch der Daten lediglich in anonymisierter Form erfolgt." Auch bei Fahrausweiskontrollen werden auf den Lesegeräten der Prüfer nur die für die Gültigkeit des Tickets relevanten Daten wie zum Beispiel die zeitliche Gültigkeit der Chipkarte, der Geltungsbereich, der Name des Inhabers, das Alter und das Geschlecht angezeigt: "Persönliche Daten oder Ticketdaten werden nicht im Prüfgerät Seite gespeichert."

Im ersten Schritt bekommen Schüler ihr "School & Fun"-Ticket auf Chipkarte ausgestellt. Nach und nach erhalten dann Inhaber eines Aktiv-Abos, des Job-Tickets und Studierende der RWTH das eTicket. Ab Oktober sollen zusätzlich alle weiteren Abonnements als eTicket herausgebracht werden. Der Austausch geschieht automatisch. Für den Kunden bringt die Einführung des eTickets zunächst kaum Änderungen, heißt es vom AVV. Alle tariflichen Regelungen, die Geltungsbereiche und Mitnahmeregelungen, bleiben unverändert. Beim Einsteigen in den Bus wird die Chipkarte vor das dafür vorgesehene Lesegerät gehalten, woraufhin ein grünes Symbol angezeigt wird und ein kurzes akustisches Signal ertönt. Wenn ein rotes Licht angezeigt wird, ist der Fahrausweis nicht lesbar oder ungültig. In Zügen werden die Chipkarten zur Kontrolle an das Prüfpersonal gegeben, die ein mobiles Lesegeräte mit sich führen.

Langfristig sieht der AVV viele Vorteile des eTickets gegenüber Papiertickets: "Sie tragen zur Fälschungssicherheit bei, können beispielsweise bei Verlust der Karte aus der Ferne gesperrt und automatisch mittels mobilen Kontrollgeräten geprüft werden. Perspektivisch soll die Handhabung für den Kunden durch das eTicket erheblich erleichtert werden. Zukünftig soll unter anderem der Abschluss eines Abonnements, die Änderung von Kundendaten oder auch der Kauf von einzelnen Fahrausweisen online ermöglicht werden. Die Einführung der Chipkarten ist außerdem der erste Schritt zum vereinfachten und vernetzten Zugang zu umfassenden Mobilitätsangeboten." Hierfür stehe der AVV in Kontakt mit Mobilitätsanbietern wie Carsharing und Bikesharing der Region.

(RP)
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