ErkelenzSchöffengericht spricht Apotheker frei
Am Ende hieß es gestern für den Angeklagten "Freispruch auf Kosten der Staatskasse". Das Mönchengladbacher Schöffengericht konnte dem Erkelenzer Apotheker in der Verhandlung die Betrugsvorwürfe in 91 Fällen nicht nachweisen.