Erkelenz/Grevenbroich Amtsgericht spricht Umweltaktivisten frei

Erkelenz/Grevenbroich · Wegen Hausfriedensbruchs müssen sich nach dem Klimacamp drei Personen vor dem Amtsgericht Grevenbroich verantworten.

 Polizisten und Umweltaktivisten am Tagebaurand.

Polizisten und Umweltaktivisten am Tagebaurand.

Foto: J. Laaser (Archiv)

Mit einem Freispruch in der Tasche verließen drei Umweltaktivisten am Donnerstagmittag das Amtsgericht Grevenbroich, vor der sie sich wegen Hausfriedensbruch verantworten mussten, nachdem sie bei der Protestaktion "Ende Gelände" am 15. August vom Klimacamp in Erkelenz ausgehend in das Gelände des Tagebaus Garzweiler II eingedrungen waren. Die Kosten des Verfahrens und die Auslagen der Angeklagten trägt die Staatskasse.

Sowohl die 65-jährige arbeitslose Buchhändlerin aus Köln als auch der 1989 in Tadschikistan geborenen Student aus Mannheim und der 59-jährige Sozialpädagoge aus Berlin haben den Tatbestand des Hausfriedensbruchs nicht erfüllt, weil das Betriebsgelände nicht durchgängig eingefriedet ist. Wie schon seiner Zeugenaussage vor dem Amtsgericht Erkelenz musste ein Bergbauingenieur von RWE bei seiner Zeugenvernehmung einräumen, dass die Einfriedung nicht lückenlos ist. RWE halte sich an alle behördlichen Auflagen, betonte der Mann, vornehmlich im Bereich des Vorfeldes sei das Betriebsgelände durch Wälle, Schranken und Hinweisschilder abgegrenzt. Wegen des Klimacamps in Erkelenz am Rande des Tagebaus und in Erwartung eines Marschs von Umweltaktivisten zum und in den Tagebau seien diese Sicherungsmaßnahmen noch intensiviert worden. Für den Ingenieur und auch RWE war damit das Erforderliche getan, um unbefugtes Eindringen zu verhindern. Doch reichten diese Absperrmaßnahmen und auch das Wissen, dass die Angeklagten das RWE-Betriebsgelände betreten hatten, für das Gericht nicht aus, die drei zu verurteilen. "Es muss für jeden von außen erkennbar sein, dass es sich um ein durchgängig befriedetes Gelände handelt", sagte die Richterin in einer Urteilsbegründung. Das sei nicht der Fall. Sie warnte davor, diese Freisprüche als allgemeingültig anzusehen. In anderen Verfahren wegen der Protestaktionen könne es bei anderen Ermittlungsergebnissen andere Urteile geben. Doch in diesen drei vorliegenden Fällen ist aufgrund der Beweislage ein Freispruch geboten.

RWE nimmt diese Urteile zur Kenntnis und zieht Konsequenzen daraus. "Wir werden vor dem nächsten Klimacamp unsere Sicherungsmaßnahmen sicherlich noch einmal überprüfen", meinte Steffen.

(RP)
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