Heinsberg Aachen soll das Ziel von Karl D. sein

Heinsberg · Landrat Stephan Pusch steht der Ernsthaftigkeit eines angeblich geplanten Umzugs des in Randerath lebenden Sexualstraftäters Karl D. nach Aachen skeptisch gegenüber.

März 2009: Heinsberger demonstrieren gegen Sexualstraftäter
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Zudem sei ein Umzug unter diesen Umständen nur eine vordergründige Lösung des Problems: Zwar werde ein Sicherheitsproblem in Randerath gelöst, das generelle Problem — ein Straftäter, der rückfällig werden könnte — aber nur in eine andere Stadt verschoben. Das einzige Szenario, in dem Karl D. eine Möglichkeit habe, in ein weitgehend normales Leben zurückzukehren, setze seiner Meinung nach einen Therapie-Aufenthalt in einer geschlossenen Anstalt voraus.

Bis zu einem möglichen Umzug von Karl D. will der Anwalt von dessen Bruder, bei dem er lebt, nicht warten. Anwalt Wolfram Strauch will gegen die Überwachung klagen: "Die Voraussetzungen, die das Gesetz an eine langfristige Observation knüpft, liegen nicht vor." Die Klage gegen die Observation werde spätestens Anfang nächster Woche eingereicht.

Pusch sieht dagegen keinen Anlass, die Beobachtung einzustellen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs gegen eine nachträgliche Sicherungsverwahrung habe nichts mit der Observation zu tun. Für sie ausschlaggebend seien die Gutachten, nach denen Karl D. eine Gefahr darstelle.

(RP)
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